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Die wichtigsten Grundsätze der deutschen amtlichen Statistik sind im Bundesstatistikgesetz verankert: Objektivität, Neutralität und wissenschaftliche Unabhängigkeit der statistischen Ämter. Darüber hinaus ist dort die statistische Geheimhaltung als zentrales Fundament der Beziehungen zu den Auskunftgebenden geregelt. Das bedeutet, dass die für statistische Zwecke erhobenen Einzelangaben strikt geheim zu halten sind und nur für die gesetzlich bestimmten Zwecke verwendet werden. Grundsätzlich ist für jede amtliche Statistik eine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich.
 
Bundesstatistikgesetz
 
Landesstatistikgesetz - Berlin
 
Landesstatistikgesetz - Brandenburg
 


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