Fast 76,6 Milliarden EUR versteuert
Im Steuerjahr 2019 erzielten in Berlin 1,9 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtige Gesamteinkünfte in Höhe von fast 76,6 Milliarden EUR. Das waren durchschnittlich 40.115 EUR je Steuerpflichtigen (Zusammenveranlagte werden als ein Steuerpflichtiger gezählt). Die festgesetzte Einkommensteuer betrug insgesamt über 14 Milliarden EUR bzw. 7.543 EUR je Steuerpflichtigen.
Fast 1,2 Millionen bzw. 62 % der Steuerpflichtigen hatten ein Jahreseinkommen von unter 35.000 EUR. Ihre Gesamteinkünfte betrugen 19,1 Milliarden EUR, was einem Anteil von 25 % am Einkommen aller Steuerpflichtigen entspricht. Sie mussten rund 1,5 Milliarden EUR bzw. 10 % der gesamten festgesetzten Einkommensteuer bezahlen.
Mehr als 72.000 Steuerpflichtige bzw. fast 4 % erzielten Einkünfte von 125.000 EUR und mehr. Diese Einkommensklasse zahlte für ihre Einkünfte rund 5,8 Milliarden EUR Lohn- und Einkommensteuer und trug damit 40 % der gesamten Einkommensteuerlast.
Steuern
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Steuern, Kommunaler Finanzausgleich
Steuern, Kommunaler Finanzausgleich
Über 48 Milliarden EUR versteuert
Die fast 1,3 Millionen Brandenburger Steuerpflichtigen erzielten im Steuerjahr 2019 Gesamteinkünfte in Höhe von über 48 Milliarden EUR. Im Durchschnitt waren das 38.296 EUR je Steuerpflichtigen (Zusammenveranlagte werden als ein Steuerpflichtiger gezählt). Die festgesetzte Einkommensteuer betrug insgesamt mehr als 7,7 Milliarden EUR bzw. 6.135 EUR je Steuerpflichtigen.
Bei knapp 800.000 Steuerpflichtigen bzw. 63 % lag das Jahreseinkommen unter 35.000 EUR. Die Gesamteinkünfte dieser Gruppe betrugen insgesamt rund 14 Milliarden EUR. Das entspricht einem Anteil von nahezu 30 % am Einkommen aller Steuerpflichtigen. Die hierfür zu zahlende 1 Milliarde EUR Einkommensteuer machte 13 % der insgesamt festgesetzten Einkommensteuer aus.
Etwa 38.000 Steuerpflichtige bzw. 3 % hatten Einkünfte, die 125.000 EUR und mehr betrugen. Sie zahlten insgesamt rund 2,5 Milliarden EUR Einkommensteuer, was einem Anteil von 33 % an der gesamten Einkommensteuerlast entspricht.
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Steuern, Kommunaler Finanzausgleich
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Die Lohn- und Einkommensteuer ist eine der wichtigsten öffentlichen Einnahmequellen. Die durch das Besteuerungsverfahren bei der Finanzverwaltung vorliegenden Angaben bilden die Grundlage der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Neben Steuerpflichtigen, die eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben (veranlagte Fälle) werden auch solche berücksichtigt, die keine Steuererklärung abgegeben haben, für die aber Lohnsteuer abgeführt wurde (nicht veranlagte Fälle). Die Statistik enthält aktuell über 1 500 Merkmale und ermöglicht Aussagen zu vielfältigen Fragestellungen.
Die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden unter anderem für fiskalpolitische Aufgaben, wie die Lohnsteuerzerlegung und die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, verwendet.
Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik wird jährlich erhoben und veröffentlicht. Wegen der langen Fristen zur Steuerveranlagung sind die Ergebnisse erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Metadaten 2019