Personenverkehr
Mit der jährlichen bzw. 5-jährlichen Statistik des gewerblichen Personennahverkehrs und des Omnibusfernverkehrs soll die Entwicklung und die Struktur der Verkehrsleistungen sowie die dafür erforderlichen Voraussetzungen beobachtet werden. Detaillierte Ergebnisse über das Verkehrsaufkommen sind Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Gesetzgebung, Verwaltung und Verkehrswirtschaft. Die Ergebnisse dieser Statistik sind Bestandteil des verkehrsstatistischen Systems zur Erfassung des Personenverkehrs und werden für die Aufstellung volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen verwendet.
Zur Entlastung der Verkehrsunternehmen, die Personenbeförderung im Schienennahverkehr und im
gewerblichen Omnibusverkehr durchführen, werden diese auf der Grundlage des Verkehrsstatistikgesetzes
(VerkStatG) nur noch alle fünf Jahre vollständig nach Verkehrsarten, Beförderungsleistungen und
Unternehmensstrukturen befragt. Ergänzend gibt es eine jährliche Stichprobenerhebung sowie eine vierteljährliche
Befragung von Unternehmen mit mindestens 250 000 Fahrgästen im Vollerhebungsjahr.
Beim Nachweis von Länderergebnissen werden die von einem Unternehmen ggf. auch in anderen Bundesländern erbrachten
Verkehrsleistungen dem Bundesland zugeordnet, in dem das auskunftspflichtige Unternehmen seinen Hauptsitz hat.
Erhebungsinhalte sind Fahrgäste, Beförderungsleistung, Beförderungsangebot, Fahrleistungen und Einnahmen im Linienverkehr. Bei der 5-jährlichen Erhebung werden zusätzlich Infrastrukturangaben, Linienfahrzeuge und Beschäftigte erfragt.