Überdurchschnittlich hoher Zuwachs bei den Beschäftigten
Am 30. Juni 2022 arbeiteten rund 1,65 Mill. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin, 71.372 mehr als im Jahr zuvor. Die Beschäftigungsentwicklung fiel in der Bundeshauptstadt im Vergleich zu Deutschland überdurchschnittlich positiv aus. Deutschlandweit lag die Beschäftigung Ende Juni 2022 um 1,9 % über dem Vorjahreswert.
Insgesamt gab es in Berlin 331.383 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 55 Jahre alt waren. Unter 25 Jahre waren 137.097 der Beschäftigten.
Die meisten Einpendelnden unter den Beschäftigten kamen mit 234.460 Personen aus dem Nachbarland Brandenburg, gefolgt von 29.694 Personen aus Nordrhein-Westfalen und 21.081 Personen aus Bayern. Unter den auspendelnden Berlinerinnen und Berlinern hatten die meisten ihren Arbeitsplatz in Brandenburg (95.778 Personen). Darauf folgte Nordrhein-Westfalen mit 25.583 Auspendelnden.
Erwerbstätigkeit
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Erwerbstätigenrechnung
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Zunahme bei der Zahl der Beschäftigten leicht unter dem Bundesdurchschnitt
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Brandenburg lag am 30. Juni 2022 um 15.669 Personen bzw. 1,8 % über dem Beschäftigungsniveau des Vorjahres. Insgesamt verfügten damit
882.206 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte über einen Arbeitsplatz in Brandenburg. Deutschlandweit lag die Beschäftigung Ende Juni 2022 um 1,9 % über dem Vorjahreswert.
Die Zahl der Beschäftigten über 55 Jahre lag bei 231.444 Personen. Bei den unter 25-Jährigen arbeiteten 70.074 Personen in Brandenburg.
Insgesamt 95.778 beschäftigte Personen pendelten aus Berlin nach Brandenburg, gefolgt von 16.648 Personen aus Sachsen. Im Gegenzug hatten 234.460 Brandenburgerinnen und Brandenburger ihren Arbeitsort in Berlin.
Erwerbstätigkeit
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Erwerbstätigenrechnung
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Alle Ergebnisse zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entstammen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten demnach Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
Dazu gehören u. a. auch Auszubildende, Beschäftigte in Altersteilzeit, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudentinnen und Werkstudenten, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder gleichartigen Einrichtungen, Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten sowie Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen insbesondere Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie Berufs- und Zeitsoldaten. Zudem sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten nicht unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausgewiesen.
Weitergehende Informationen und Daten erhalten Sie beim Statistik-Service Ost der Bundesagentur für Arbeit und im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
ab 2022