12. Februar 2023 (Hauptwahl vom 26. September 2021), 5-jährig

Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen – endgültiges Ergebnis

Die Statistik enthält die Ergebnisse der Wahlen in den Wahlkreisverbänden (Bezirken) und den Wahlkreisen. Daran schließen sich die Mandatsberechnungen und die künftige Sitzverteilung.

Berlin

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2023

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 fand statt, da der Landesverfassungsgerichtshof Berlin mit seinem Urteil vom 16. November 2022, die Wahl vom 26. September 2021 für ungültig erklärt hatte. Insgesamt waren 2 431 776 Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag mit 62,9 Prozent vier Prozentpunkte niedriger als bei der Vorwahl 2016. Die CDU ging als stärkste Kraft bei den Erst- und Zweitstimmen hervor. Ihr Anteil lag bei 29,7 Prozent der Erststimmen und 28,2 Prozent der Zweitstimmen. Das aktuelle Abgeordnetenhaus von Berlin umfasst 159 Sitze. 52 Mandate kann die CDU beanspruchen. SPD und GRÜNE erhalten jeweils 34 Mandate. DIE LINKE verfügt über 22 Mandate und die AfD über 17.

Kontakt

Thomas Lehmann

Wahlstatistik

Anja May

Wahlstatistik

Methodik und weitere Informationen

Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird für fünf Jahre gewählt. Zeitgleich finden auch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen in den zwölf Berliner Bezirken statt. 

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 1 Abs.1 Landeswahlgesetz (LWG)). Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen zählt gleichermaßen das 16. vollendete Lebensjahr. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche zu einer Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt (§ 22a LWG).

Die Statistik dient dem Ziel, die Öffentlichkeit über das endgültige Wahlergebnis auf der Ebene des Landes Berlin, der Abgeordnetenhauswahlkreise und der Bezirke sowie der jeweiligen Wahlbezirke zu informieren. Das endgültige Ergebnis für das Land Berlin wird rund zwei bis drei Wochen nach dem Wahltag vom Landeswahlausschuss festgestellt und vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlicht.

Metadaten zu diesem Bericht

Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.

Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen
Metadaten 2023

Alle Berichtszeiträume finden Sie im Archiv.