Wachstum in allen Landkreisen und kreisfreien Städten
Das BIP in jeweiligen Preisen stieg 2021 gegenüber dem Vorjahr in den kreisfreien Städten um 3,6 % und in den Landkreisen um 7,1 %. Brandenburgs Kreise erwirtschafteten 4 805 Millionen (Mill.) EUR mehr als 2020. Die Veränderungsraten des BIP gegenüber dem Vorjahr bewegten sich zwischen +1,8 % im Landkreis Teltow-Fläming und +17,2 % im Landkreis Uckermark.
Mit insgesamt 16 881 Mill. EUR betrug der Anteil der vier kreisfreien Städte 2021 am BIP Brandenburgs 21,0 %. Das BIP der Landkreise belief sich auf 63 682 Mill. EUR, was einem Anteil von 79,0 % entsprach.
Brandenburg erreichte 2021 ein BIP pro Kopf von 31 787 EUR, 6,0 % mehr als 2020. Die Landkreise steigerten ihre Wirtschaftsleistung pro Kopf um 6,7 % und die kreisfreien Städte um 3,5 %. Mit 41 146 EUR erwirtschafteten die kreisfreien Städte 11 167 EUR mehr pro Kopf als die Landkreise.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
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Das BIP umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der BWS aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die BWS ergibt sich aus der Differenz der Produktionswerte und der Vorleistungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen.
Die Kreisergebnisse sind auf das Ergebnis des Landes Brandenburg, das am 30. März veröffentlicht wurde, abgestimmt und werden von den jeweiligen statistischen Ämtern der Länder nach im Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ abgestimmter einheitlicher Methoden für das eigene Land berechnet.
Ergebnisse für alle Kreise Deutschlands und weitere Informationen zur Methodik erhalten Sie unter www.statistikportal.de/de/vgrdl.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder
Metadaten ab 2019