Bei Kommunalwahlen werden unter anderem die Kreistage der Landkreise, die Stadtverordnetenversammlungen in kreisangehörigen und kreisfreien Städten, die Gemeindevertretungen sowie die Bürgermeister in kreisangehörigen Städten und Gemeinden gewählt.
Wählende haben bis zu drei Stimmen. Die Stimmen können auf einen Wahlvorschlag gegeben (kumulieren) oder auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt werden (panaschieren). Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. (Ober-)Bürgermeister werden per Mehrheitswahl für die Dauer von fünf bzw. acht Jahren gewählt.