In dem vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse aus der Erhebung zu den Grunddaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (Teil I) sowie aus der Erhebung zu der „Diagnosestatistik der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen“ (Teil II) veröffentlicht. Für den Teil 1 der Erhebung sind alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen des Landes Brandenburg auskunftplichtig, während für den Teil 2 alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen des Landes Brandenburg mit mehr als 100 Betten zur Auskunft verplichtet sind. Es handelt sich um eine Bundesstatistik, die jährlich dezentral in den Ländern durchgeführt werden.
Erhoben werden Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung der Einrichtungen, Patientenbewegungen sowie die Hauptdiagnosen der Vorsorge- oder Rehabilitationspatientinnen und -patienten nach soziodemographischen Merkmalen.
Die Ergebnisse bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zu Stande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
GESUNDHEIT
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