Amtliche Statistik

Verlässliche Zahlen und Fakten für Verwaltung, Politik und Gesellschaft

Grundsätze

Die Grundsätze der amtlichen Statistik sind im Bundesstatistikgesetz verankert.

Amtliche Statistiken sind per Gesetz objektiv, neutral und wissenschaftlich unabhängig.

Für jede amtliche Statistik ist eine Rechtsgrundlage erforderlich.


Das zentrale Fundament ist die statistische Geheimhaltung der erhobenen Einzeldaten.

Die Datenerhebung folgt nach einheitlichen Standards (EU-, Bundes- und koordinierte Länderstatistiken).

Die amtliche Statistik ist unabhängig von gesellschaftlichen Gruppen oder der jeweiligen Regierung.

Gesetzliche Grundlagen

Statistik im Verbund

  • Landesebene

    14 Statistische Ämter der Länder

  • Bundesebene

    Statistisches Bundesamt (Destatis)

  • Europäische Ebene

    Eurostat

Zusammenarbeit
auf Landesebene

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