Im Rahmen der bundeseinheitlichen Hochschulstatistik werden Merkmale zum Personal zum
1. Dezember und Habilitationen im Kalenderjahr erhoben.
Auskunftspflichtig sind die Hochschulverwaltungen. In die Erhebung einbezogen sind alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Die Statistiken werden auf der Basis der Verwaltungsunterlagen der Auskunftspflichtigen als Totalerhebungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Hochschulstatistiken bilden die Datenbasis für Entscheidungen im Bund, in den Ländern und in den Hochschulen selbst. Aber auch die verschiedensten öffentlichen und privaten Einrichtungen sind an den Ergebnissen stark interessiert, unter anderem die Hochschulrektorenkonferenz, die Ständige Konferenz der Kultusminister und der Wissenschaftsrat.
Auch wenn es sich bei den Hochschulstatistiken um Bundesstatistiken handelt, so werden die Ergebnisse doch zunehmend durch Länderspezifika und Besonderheiten der Hochschulen beeinflusst. Zuordnungen können in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zu Stande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen, sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
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