Daten melden

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Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden / Gemeindeverbände

Vierteljährliche Kassenergebnisse der Extrahaushalte / kommunale Haushalte

Rechnungsergebnisse der Gemeinden / Gemeindeverbände

Rechnungsergebnisse der Zweckverbände

Jährliche Schulden der Gemeinden / Gemeindeverbände

Finanzvermögen der Gemeinden / Gemeindeverbände

Finanzielle Transaktionen der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit

Berichtskreismanagement Finanz- und Personalstatistiken

Gewerbesteuerumlage nach § 6 Gemeindefinanzreformgesetz 

Leitweg-ID

Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit eigenem Rechnungswesen

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Jahresabschlüsse öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen

Vierteljährliche Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors – Kumulierte Ergebnisse

Jährliche Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors und der Sozialversicherungsträger

Jährliche Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (Nicht-Staatssektor):

a) für die Erhebung aller 100% Beteiligungen mit einem einzelnen Eigner auf kommunaler Ebene

Jährliche Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (Nicht-Staatssektor):

b) für alle anderen Erhebungen

Finanzvermögen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors

Wie funktioniert die Datenmeldung?

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Postalische Aufforderung

Sie haben eine postalische Aufforderung zur Datenmeldung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erhalten. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie, zu welcher Statistik Sie meldepflichtig sind und warum. Jede Meldepflicht beruht auf einer gesetzlichen Grundlage. Sie erhalten in diesem Brief außerdem Informationen, wie und auf welchem Weg Sie uns Ihre Daten melden können.

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Unsere modernen Online-Meldewege

Mit modernen Online-Erhebungsverfahren bieten wir Ihnen kostengünstige und sichere Möglichkeiten zur Meldung Ihrer Daten. Sie tragen damit auch zu einer beschleunigten und kostengünstigeren Aufbereitung der Daten bei.

3

Daten melden – einfach, schnell und sicher!

Für die elektronische Datenmeldung können unterschiedliche Verfahren (z. B. IDEV, eSTATISTIK.core, Erhebungsportal) und Zugänge Verwendung finden. Dies ist abhängig von der jeweiligen Erhebung, für die Sie meldepflichtig sind. Darüber hinaus erhebt beispielsweise der Mikrozensus Daten durch sogenannte Erhebungsbeauftragte. Dabei werden die Daten in einem direkten Gespräch bei Ihnen erfragt. Wenige Statistiken werden mit klassischen Papier- oder PDF-Erhebungsbögen durchgeführt.

4

Was passiert mit meinen Daten?

Sobald Sie Ihre Daten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übermittelt haben, werden diese ausgewertet. Ihre Daten werden dabei streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Sobald die Daten ausgewertet sind, veröffentlichen wir sie für unsere Kundinnen und Kunden. So kommen wir unserem gesetzlichen Auftrag nach, der Regierung, Wirtschaft und Öffentlichkeit Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage, die demografische Entwicklung und die Situation der Umwelt zu liefern.

Das IDEV-
Verfahren

IDEV steht für »Internet DatenErhebung im Verbund« und ermöglicht eine formularbasierte Eingabe von Daten und das Hochladen von Dateien. Die Daten werden verschlüsselt übertragen. Das Online-Meldeverfahren IDEV wurde in Zusammenarbeit der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entwickelt.

Das Verfahren
eSTATISIK.core

eSTATISTIK.core steht für »Common Online Rawdata Entry« und unterstützt die automatisierte Gewinnung der statistischen Rohdaten aus den betrieblichen Daten von Unternehmen und Behörden sowie die medienbruchfreie Übermittlung an die zentrale Online-Dateneingangsstelle.