2020, jährlich

Handwerkszählung in Berlin und Brandenburg

Kurze Zusammenfassung

Die Handwerkszählung liefert jährlich Informationen über den Umfang und die Struktur des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks in Berlin und Brandenburg. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt.

Seit dem Berichtsjahr 2008 werden die Ergebnisse der Handwerkszählung aus dem statistischen Unternehmensregister mittels Verwaltungsdaten gewonnen. Weitere Strukturmerkmale des Unternehmensregisters wie der Gewerbezweig, der Sitz, die Rechtsform und die Zugehörigkeit eines Handwerksunternehmens zu einer bestimmten Handwerkskammer oder einem bestimmten Kreis ermöglichen zudem eine tiefe fachliche und regionale Auswertung bei der jährlichen Handwerkszählung.

Mit dem aktuellen Statistischen Bericht zur Handwerkszählung 2020 erfolgt die Auswertung der Verwaltungsdaten gemäß der letzten Änderung der Handwerksordnung vom 14. Februar 2020. Bei dieser Änderung stand die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf bis dato zulassungsfreie Handwerke (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer) im Vordergrund.

Metadaten zu diesem Bericht

Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.

Handwerkszählung
Metadaten 2020

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

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Jeanette Miniers

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