Zur Ausbildungsförderung werden derzeit jährlich zwei Bundesstatistiken als Sekundärstatistik durchgeführt: die Statistik nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie die Statistik nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Beide Gesetze werden im Auftrag des Bundes von den Ländern umgesetzt, die die dafür zuständigen Behörden bestimmt haben.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Statistik der
Ausbildungsförderung (AFBG/„Meister-BAföG“)
ab 2019
Bildung
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