Die Grundelemente des RBS:
RBS-Adresse
RBS-Straße
RBS-Block
RBS-Straße
Straßen werden in das RBS aufgenommen, wenn sie amtlich (gewidmet) sind oder wenn – bei Privatstraßen – ein städtisches Interesse an einem Nachweis der Straße besteht. Die berlinweit eindeutigen fünfstelligen Straßennummern werden vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vergeben. Neue und umbenannte Straßen erhalten eine neue Nummer, frei werdende Nummern werden nicht wieder verwendet. Schlüsselnummern erhalten auch sogenannte Nummernstraßen (z.B. „Straße 160“), Brücken, Autobahnabschnitte, Wege, Plätze, Bahnhöfe, Kleingartenanlagen (KGA), und andere für die Sicherung des öffentlichen und privaten Lebens relevante Objekte. In den Jahren nach der Wiedervereinigung stieg auch die Zahl der Straßen in Berlin, als Folge des einsetzenden Baubooms, deutlich an.