Gründung
1. Januar 2007
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsgremium
Verwaltungsrat
Standorte
Potsdam (Hauptstandort)
Berlin
Cottbus
Mitarbeitende
ca. 450
Als Amt für Statistik Berlin-Brandenburg sind wir der Informationsdienstleister für Berlin und Brandenburg. Wir liefern Daten der amtlichen Statistik für die Region aus nahezu allen Lebensbereichen und damit Planungssicherheit für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.
Wir erheben Daten, werten sie aus, bereiten sie auf und stellen sie der Allgemeinheit zur Verfügung. Die Datenerhebung erfolgt dabei nach einheitlichen Standards (EU-Statistiken, Bundesstatistiken sowie koordinierte Länderstatistiken).
Die von uns erhobenen Statistiken stehen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf unseren Internetseiten kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus erstellen wir kundenspezifische Datenaufbereitungen.
Unsere rund 450 Mitarbeitenden in Potsdam, Berlin und Cottbus sind die Basis für Leistungen von höchster Qualität. Neben Produkt- und Kundenzufriedenheit ist die Zufriedenheit aller Mitarbeitenden für uns besonders wichtig.
Mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg entstand am 1. Januar 2007 der zentrale Dienstleister auf dem Gebiet der amtlichen Statistik für die Region Berlin-Brandenburg durch den Zusammenschluss des Statistischen Landesamtes Berlin und der Abteilung Statistik des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg (LDS BB).
Es wurde durch einen Staatsvertrag zwischen beiden Ländern als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Ein Verwaltungsrat mit Vertretenden der Innen- und Finanzressorts steuert und entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten. Der Verwaltungsrat überwacht die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte durch den Vorstand. Ihm steht ein uneingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand zu.
Weitere Regelungen enthält die Satzung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.
Hauptstandort Potsdam
Steinstraße 104–106
14480 Potsdam
Telefon: 0331 8173-1777
Fax: 0331 817330-4091
Standort Berlin
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Telefon: 0331 8173-1777
Fax: 0331 817330-4091
Standort Cottbus
Tranitzer Straße 16
03048 Cottbus
Telefon: 0331 8173-1777
Fax: 0331 817330-4091
Im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg werden insgesamt über 250 Bundes- und EU-Statistiken sowie 25 Landesstatistiken aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens – auch für Wahlen und Volksabstimmungen – erhoben, aufbereitet, zusammengefasst und ausgewertet.
Mit der Herausgabe verschiedenster Publikationen wird die amtliche Statistik den Informationsanforderungen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft gerecht.
Wir arbeiten termingerecht:
Von insgesamt 272 Statistiken im Jahr 2021 wurden 96,4 % termingerecht an das Statistische Bundesamt geliefert.
Dezentrale
Bundesstatistiken
darunter Dezentrale Bundesstatistiken
aufgrund von EU-Gesetzen
Koordinierte
Länderstatistiken
Sonstige
Statistiken
Wir sind der führende Informationsdienstleister für amtliche Statistik in Berlin und Brandenburg. Die Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden bilden den Maßstab unseres Handelns.
Unsere Produkte und Dienstleistungen erfüllen anerkannte Qualitätsstandards. Unsere Mitarbeitenden sind die Basis für Leistungen hoher Qualität. Wir gehen wirtschaftlich mit Ressourcen um und sorgen für Kosten- und Leistungstransparenz.
Kundenzufriedenheit
Die Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden bilden den Maßstab unseres Handelns.
Produktqualität
Unsere Produkte und Dienstleistungen erfüllen anerkannte Qualitätsstandards.
Mitarbeiterzufriedenheit
Die Mitarbeitenden sind die Basis für Leistungen hoher Qualität.
Effizienz
Wir gehen wirtschaftlich mit Ressourcen um und sorgen für Kosten- und Leistungstransparenz.
Umgang mit Veröffentlichungsfehlern
„Wo gehobelt wird, fallen Späne.", besagt ein bekanntes Sprichwort.
Auch wir als Amt für Statistik Berlin-Brandenburg machen Fehler. Besonders wichtig ist es uns, transparent und einheitlich damit umzugehen. Den Umgang mit Fehlern und welche Maßnahmen wir zur Beseitigung solcher Fehler ergreifen, haben wir in folgendem Dokument zusammengefasst.
Wir legen Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander. Hier finden Sie die Führungsleitlinien des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Sie sind die Grundlage für eine gesunde Organisationskultur und bilden den Grundstein unserer gelebten Arbeitsphilosophie.
Die wichtigsten Grundsätze der deutschen amtlichen Statistik sind im Bundesstatistikgesetz verankert: Objektivität, Neutralität und wissenschaftliche Unabhängigkeit der statistischen Ämter. Darüber hinaus ist dort die statistische Geheimhaltung als zentrales Fundament der Beziehungen zu den Auskunftgebenden geregelt.
Das bedeutet, dass die für statistische Zwecke erhobenen Einzelangaben strikt geheim zu halten sind und nur für die gesetzlich bestimmten Zwecke verwendet werden. Grundsätzlich ist für jede amtliche Statistik eine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich.
Im Geschäftsleben ist es nach wie vor üblich, zu bestimmten Anlässen, zur Weihnachtszeit oder zum Jahreswechsel zu schenken und damit Wertschätzung für gute Kontakte oder erfolgreiche Zusammenarbeit auszudrücken.
Selbstverständlich freuen auch wir uns über den guten Kontakt zu den Partnern in der Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft und die reibungslose Erfüllung unserer Aufgaben gegenüber unseren Auskunftssuchenden. Als Teil der öffentlichen Verwaltung ist für die Beschäftigten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg selbst die Annahme kleiner Geschenke immer mit einer Anzeigepflicht verbunden und nur in sehr engen Grenzen erlaubt.
Deshalb eine besondere Bitte an alle, die unsere Arbeit schätzen und würdigen wollen:
Drücken Sie Ihre Zufriedenheit über eine gute Zusammenarbeit nicht mit Geschenken aus. Lassen Sie es erst gar nicht dazu kommen, dass unsere Beschäftigten – von Ihnen gut gemeinte – Geschenke zurückweisen müssen, damit kein Anschein für eine mögliche Beeinflussung bei der Wahrung öffentlicher Aufgaben entstehen kann.
Mit dem Verzicht auch auf kleine Geschenke, die Ihnen als Selbstverständlichkeit oder wegen ihres Wertes als Bagatelle erscheinen, betreiben wir aktiv Korruptionsprävention.
Vorabinformation über statistische Ergebnisse
Nach dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzenden gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Davon gibt es begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, wenn sie transparent gemacht werden. Hierunter fallen Vorabinformationen an Landesverwaltungen, die mit Medienanfragen zu den Veröffentlichungen der statistischen Ämter rechnen müssen.
Nach dem Europäischen Verhaltenskodex ist die Beschränkung von Vorabinformationen ein Kriterium für die „Unparteilichkeit und Objektivität“ eines statistischen Amtes. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis politischer Einflussnahme vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicher zu stellen.
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg folgt den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex und gibt in der Regel Pressemitteilungen mit Sperrfrist frühestens am Vortag der Veröffentlichung um 10 Uhr der Senatskanzlei und den Senatsverwaltungen Berlin sowie der Staatskanzlei und den Ministerien Brandenburg.
Der Corporate Governance Kodex
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg handelt nach den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex. Dieser enthält Regeln guter und verantwortungsvoller Unternehmensleitung und -kontrolle. Mit ihm soll auch die Transparenz des Leitungs- und Kontrollsystems für die Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit verbessert werden. Der Kodex ist ein notwendiges Element der Vorsorge gegen wirtschaftliche Fehlentwicklungen bei landesbeteiligten Unternehmen.
Als eines der ersten Bundesländer hatte Brandenburg den Corporate Governance Kodex im Jahr 2005 eingeführt. Seitdem wird er regelmäßig aktualisiert und geltenden Standards angepasst.
Die Statistiken werden bundesweit nach einheitlichen Konzepten, Methoden und Verfahren arbeitsteilig erstellt. Die Statistischen Ämter der Länder sind dabei grundsätzlich für die Durchführung der Erhebungen, für die Aufbereitung und Veröffentlichung der Länderergebnisse zuständig.
Durch diese Kooperation in einem „Statistikverbund“ entstehen für alle Länder vergleichbare und zu einem Bundesergebnis zusammenführbare Erhebungsresultate.