Schwangerschaftskonflikt-, Schwangerschaftsberatung, Familienplanung und Sexualberatung in Brandenburg
2024, jährlich
Die Statistik zu Schwangerschaftskonflikten und Schwangerschaften, zur Familienplanung und Sexualberatung stellt Informationen zur Anzahl der Ratsuchenden, ihrem Alter und der Geschlechtsverteilung, zu sozialen Aspekten und dem Beratungsgrund zur Verfügung.
Brandenburg
Rückgang an Ratsuchenden in Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung
Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2024 weniger Ratsuchende in Beratungsstellen der Schwangerschaftskonfliktberatung in Brandenburg gezählt.
5.000 Ratsuchende wurden zum Thema Schwangerschaftskonflikt beraten, das waren 7 % (377) weniger als im Vorjahr.
Nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt straflos, wenn – die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, – die schwangere Frau den Abbruch verlangt und sie dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen hat. (Beratungsregelung § 218a Abs. 1 StGB).
Der häufigste genannte Grund für einen Abbruchwunsch bzw. eine Abbrucherwägung mit 61 % war die Angst vor Verantwortung. Kein derzeitiger Kinderwunsch (45 %) und eine abgeschlossene Familienplanung (38 %) schließen sich diesem an.
Informationen zu Methoden des Abbruchs stellen mit 93 % die Häufigste Art der Beratung/Vermittlung von Hilfen in der Schwangerschaftskonfliktberatung je 100 Ratsuchenden dar.
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2024
Kontakt
Katja Obst
Gesundheit
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Katrin Springer
Gesundheit
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Pressestelle
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Methodik und weitere Informationen
Die Statistik zur Schwangerschaftskonflikt-, Schwangerschaftsberatung, Familienplanung und Sexualberatung wird in Brandenburg als Geschäftsstatistik vierteljährlich bei den Trägern der vom Land geförderten anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Auftraggeber ist das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) des Landes Brandenburg. Berichtspflicht besteht für alle vom Land geförderten anerkannten Beratungsstellen.
Mit der trägerübergreifenden Erfassung stehen in Brandenburg Informationen zur Anzahl der Ratsuchenden, ihrem Alter und der Geschlechtsverteilung, zu sozialen Aspekten und dem Beratungsgrund zur Verfügung. Diese Daten bilden eine Grundlage für planungsrelevante Entscheidungen auf Landesebene und dienen dem Überblick über die Beratungsarbeit der anerkannten Beratungsstellen.
Metadaten zu diesem Bericht
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.