Krankenhäuser
Teil III – Kostennachweis
2024, jährlich
Die Statistik enthält eine Übersicht über die Kosten der Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg. Dazu zählen Personalkosten, Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen aus Sachkosten. Sie werden unter anderem nach Trägern, Typen und Kostenarten aufgeschlüsselt.
Berlin
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2024
Mehr Kosten je Patient bzw. Patientin als 2023
Im Jahr 2024 fielen in den 86 Berliner Krankenhäusern Gesamtkosten in Höhe von 7,8 Milliarden EUR an, das waren rund 471 Millionen EUR mehr als in 2023.
Hauptbestandteil der Gesamtkosten waren die Personalkosten (4,5 Milliarden EUR) und die Sachkosten (3,2 Milliarden EUR).
Nach Abzug der Kosten für nichtstationäre Leistungen wie Ambulanzen, wahlärztliche Leistungen oder vor- und nachstationäre Behandlungen beliefen sich die Kosten für die stationäre Krankenhausversorgung im Jahr 2024 auf 6,5 Milliarden EUR.
Umgerechnet auf die Patientinnen und Patienten (793.620), die 2024 mit 5,7 Millionen Berechnungs- und Belegungstagen vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall bei 8.224 EUR. Das entspricht einem Anstieg um 5,3 % gegenüber dem Vorjahr.
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Babett Wulfert
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Brandenburg
Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr gestiegen
In den 63 Brandenburger Krankenhäusern fielen im Jahr 2024 Gesamtkosten in Höhe von 3,7 Milliarden Euro an, das waren rund 200 Millionen Euro mehr gegenüber dem Vorjahr.
Hauptbestandteil der Gesamtkosten waren die Personalkosten (2,1 Milliarden €) und die Sachkosten (1,4 Milliarden €).
Nach Abzug der Kosten für nichtstationäre Leistungen wie Ambulanzen, wahlärztliche Leistungen oder vor- und nachstationäre Behandlungen beliefen sich die Kosten für die stationäre Krankenhausversorgung im Jahr 2024 auf 3,5 Milliarden €.
Umgerechnet auf die Patientinnen und Patienten (498.962), die 2024 mit 3,8 Millionen Berechnungs- und Belegungstagen vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall bei 7.038 Euro. Das entspricht einem Anstieg um ungefähr 3,7 % gegenüber 2023.
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Methodik und weitere Informationen
Bei der Erhebung zu den Kosten der Krankenhäuser handelt es sich um eine Vollerhebung. Auskunftspflichtig sind alle Krankenhäuser einschließlich deren Ausbildungsstätten nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV).
Die Kostenermittlung erfolgt seit 2002 nach dem Bruttokostenprinzip auf der Grundlage der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) und umfasst alle Aufwendungen des Krankenhauses einschließlich der Aufwendungen für Leistungen, die nicht zu den allgemeinen vollstationären und teilstationären Krankenhausleistungen gehören. Die Gliederung der Kosten richtet sich nach bestimmten, in der KHBV genannten Kontengruppen. Die sachgemäße Zuordnung der Kosten regelt der Kontenrahmen für die Buchführung (Anlage 4 zur KHBV).
Die Ergebnisse dieser Erhebung bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Die Erhebung liefert wichtige Informationen über das Kostenvolumen, die Kostenstruktur und die Kostenentwicklung in der stationären Versorgung.
Metadaten zu diesem Bericht
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.