Finanzen der Hochschulen
2024, jährlich
Die Statistik über die Finanzen der Hochschulen stellt Informationen über die Lehr- und Forschungsstruktur der Hochschulen in den Ländern Berlin und Brandenburg zur Verfügung.
Berlin
Ausgaben der staatlichen Hochschulen steigen 2024 erstmals über 5 Mrd. EUR
Im Jahr 2024 gaben die Hochschulen in Berlin rund 5,4 Mrd. EUR für Lehre und Forschung aus. Die Ausgaben der staatlichen Hochschulen stiegen auf rund 5,1 Mrd. EUR. Das sind 253,8 Mill. EUR mehr als 2023. Von den gesamten Hochschulausgaben entfielen 55,4 % auf die Universitätsklinik (3,0 Mrd. EUR) und 33,0 % auf die Universitäten (1,7 Mrd. EUR). Die Personalausgaben waren mit 3,1 Mrd. EUR der größte Ausgabeposten bei den Hochschulen. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben betrug 58,4 %. Die Hochschuleinnahmen (ohne Trägermittel) beliefen sich auf 3,3 Mrd. EUR, davon waren 23,8 % eingeworbene Drittmittel (798,0 Mill. EUR).
Andrea Götze
Hochschulfinanzen
Pressestelle
Brandenburg
Ausgaben für Lehre und Forschung 2024 erstmals über 1 Mrd. EUR gestiegen
Die Ausgaben für Lehre und Forschung an den Hochschulen des Landes Brandenburg beliefen sich im Jahr 2024 auf 1,2 Mrd. EUR, das sind 302,9 Mill. EUR mehr als 2023. Das entspricht einer Steigerung um 35,6 %. Die Steigerung wurde mit 209,7 Mill. EUR (69,2 %) durch die zum 01.07.2024 neugründete Medizinische Universität Lausitz verursacht. Die Universitäten (ohne Universitätsklinik) hatten bei den Ausgaben insgesamt einen Anteil von 54,8 % (631,9 Mill. EUR). Die Personalausgaben der Brandenburger Hochschulen in Höhe von 708,3 Mill. EUR erreichten einen Anteil von 61,4 % an den gesamten Hochschulausgaben. Die Hochschulen in Brandenburg nahmen 473,0 Mill. EUR ein (ohne Trägermittel), 42,4 % davon waren Drittmittel (200,5 Mill. EUR).
Andrea Götze
Hochschulfinanzen
Pressestelle
Methodik und weitere Informationen
Die Hochschulfinanzstatistik ist eine jährliche Totalerhebung aller Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben in fachlicher und organisatorischer Gliederung, jeweils einschließlich der über Verwahrkonten vereinnahmten Drittmittel und der internen Leistungsverrechnung.
Die Erhebungseinheiten sind die staatlichen und privaten Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken, die in dem Bundesland ansässig sind. Hierzu zählen alle Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht als Hochschulen anerkannt sind.
Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.