Anbau von Blumen und Zierpflanzen zum Verkauf in Brandenburg
2025, vierjährlich
Die aus der Zierpflanzenerhebung gewonnenen Daten bieten Informationen über den Anbau von Zierpflanzen und die Anzahl und Struktur der Betriebe mit Zierpflanzenanbau.
Brandenburg
Seit 2004 erstmalig Anstieg der Betriebszahlen und der Produktionsfläche
In Brandenburg gab es im Jahr 2025 erstmals wieder einen Anstieg bei den blumen- und zierpflanzenproduzierenden Betrieben in Brandenburg. Die Zahl stieg von 58 (2021) auf 65 Betriebe an. Diesen Betrieben standen für die Zierpflanzenerzeugung 54 Hektar Freilandflächen (2021: 32 Hektar) sowie 22 Hektar (2021: 22 Hektar) unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern zur Verfügung.
An Zimmerpflanzen, zu denen unter anderem Weihnachtssterne, Orchideen und Kakteen gehören, wurden 2,4 Millionen Stück produziert. Bei den Beet- und Balkonpflanzen wie zum Beispiel Veilchen und Stiefmütterchen, Geranien und Petunien lag die Produktion bei 5,9 Millionen Stück.
Rund 40 Hektar Fläche nutzten die Brandenburger Blumen- und Zierpflanzenbetriebe für den Anbau von Schnittblumen und Zierkürbissen. Auf mehr als der Hälfte der Fläche wurden Zierkürbisse produziert (23 Hektar).
In der Zierpflanzenerhebung werden alle vier Jahre die Grundflächen, die Anbauflächen von Zierpflanzen zum Schnitt, die Zahl der erzeugten Topfpflanzen, die Pflanzengruppen, Pflanzenarten, Kulturformen und die Verwendungszwecke beim Anbau von Blumen und Zierpflanzen erfragt.
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2025
Kontakt
Anja Burton
Strukturerhebungen, Bodennutzung, Forsten
Anja Burton
Strukturerhebungen, Bodennutzung, Forsten
Dr. Thomas Troegel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Dr. Thomas Troegel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Pressestelle
Pressestelle
Methodik und weitere Informationen
Die Zierpflanzenerhebung ist eine dezentrale Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder. Die Daten der Betriebe werden über einen Online-Fragebogen (IDEV) erhoben. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
Auskunftspflichtig sind immer die Inhaberinnen und Inhaber bzw. Leiterinnen und Leiter von Betrieben mit einer Blumen- oder Zierpflanzenfläche von mindestens 0,3 ha Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland und/oder 0,1 ha Blumen- oder Zierpflanzenfläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern.
Metadaten zu diesem Bericht
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.