Ernteberichterstattung über Feldfrüchte und Grünland in Brandenburg
Juli 2025, fallweise
Die Erhebung liefert frühzeitig Schätzungen der voraussichtlichen und endgültigen Hektarerträge, für Feldfrüchte und Grünland. Dazu zählen u.a. Getreide, Kartoffeln, Ölfrüchte, Hülsenfrüchte, Zuckerrüben, Pflanzen zur Grünernte, Silomais und Dauergrünland.
Brandenburg
Mehr Getreide aber weniger Winterraps
Nach der zweiten Ernteschätzung im Juli 2025 rechnen Brandenburgs Landwirte mit einer Getreideernte (ohne Körnermais und Corn-Cob-Mix) von 2,2 Millionen Tonnen. Das entspricht gegenüber 2024 knapp 2 % mehr. Im Vergleich zum sechsjährigen Durchschnitt (2019 bis 2024) fällt die Ernte um 8 % niedriger aus.
Mit fast 50 Dezitonnen pro Hektar (dt/ha) liegt der Ertrag auf dem Niveau des Vorjahres.
Nach Angaben der Ernteberichterstatter werden rund 577.000 Tonnen Wintergerste geerntet, 2024 waren es 603.700 Tonnen gewesen. Der Ertrag liegt mit 59 dt/ha zwar um 4 % über dem Vorjahresergebnis, aber aufgrund des Flächenrückgangs fällt die Ernte geringer aus.
Der Ertrag beim Roggen wird auf 39 dt/ha geschätzt, 2024 waren es nur 36 dt/ha. Dadurch stieg die Erntemenge trotz des geringeren Anbaus um 8 % auf 507.700 Tonnen.
Für Triticale, eine Kreuzung aus Winterweizen und Roggen, wird derzeit ein Ertrag von 43 dt/ha prognostiziert.
Beim Winterraps, Brandenburgs bedeutendster Ölfrucht, wird derzeit von einem Ertrag von knapp 27 dt/ha ausgegangen. Geerntet werden voraussichtlich 248.200 Tonnen, während es 2024 noch 257.700 Tonnen gewesen waren.
Zum aktuellen Statistischen Bericht – Juli 2025
Kontakt
Regina Kurz
Ernte- und Weinstatistiken
Regina Kurz
Ernte- und Weinstatistiken
Dr. Thomas Troegel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Dr. Thomas Troegel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Pressestelle
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Methodik und weitere Informationen
Die Ernte- und Betriebsberichterstattung für Feldfrüchte und Grünland ist eine dezentrale Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der statistischen Ämter der Länder. Die Erhebung der Angaben erfolgt durch Befragung der Ernte- und Betriebsberichterstatter. Die Berichterstattung ist nach § 93 Absatz 3 Nummer 1 AgrStatG in Verbindung mit § 15 BStatG freiwillig.
Die Auswahl der Berichterstatter/-innen erfolgt durch die statistischen Ämter der Länder systematisch in einem nichtzufälligen Verfahren, so dass über einen langen Zeitraum ein mehr oder weniger dichtes Netz an freiwilligen bzw. ehrenamtlichen Berichterstattern/-innen aufgebaut und gepflegt wird. Die Daten der Betriebe werden über einen Fragebogen in Papierform und zusätzlich über einen Online-Fragebogen (IDEV) erhoben. Die Erhebungsbögen werden den Auskunftsgebenden über die Kreiserhebungsstellen zur Verfügung gestellt und an uns zurückgeschickt.
Metadaten zu diesem Bericht
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.