Erzeugung in Aquakulturbetrieben
in Brandenburg
2025, jährlich
Die Erhebung erfasst die in Aquakultur erzeugten Mengen an Fisch, Laich und Jungtieren. Anhand der Ergebnisse können Aussagen zur Bedeutung der Aquakultur getroffen und Prognosen zur Entwicklung in diesem Bereich erstellt werden.
Brandenburg
Karpfen bestimmende Fischart in Brandenburg
2025 wurden in den Brandenburger Betrieben mit Aquakultur rund 505.000 Kilogramm Karpfen erzeugt. Das war nahezu die gleiche Menge wie im Vorjahr (–0,2 %). Der Anteil des Karpfens an der gesamten Fischproduktion in Aquakultur betrug 68,6 % (Vorjahr 68,2 %).
Insgesamt wurden in der Brandenburger Aquakultur rund 735.000 Kilogramm Fisch erzeugt, fast genauso viel wie im Vorjahr.
Zweithäufigste Fischart war die Regenbogenforelle, von der mit knapp 139.000 Kilogramm 1,0 % weniger erzeugt wurde als 2024. Ihr Anteil an der erzeugten Fischmenge lag wie im Vorjahr bei 18,9 %. Auf Platz 3 im Ranking der erzeugten Fischmengen befand sich die Lachsforelle. Von ihr wurden knapp 39.000 Kilogramm erzeugt. Das war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 9,0 %.
Mit 517.000 Kilogramm wurden die meisten Fische der Brandenburger Aquakultur in der Teichwirtschaft erzeugt. Weitere 218.000 Kilogramm wurden in Kreislaufanlagen bzw. in Becken/Fließkanälen oder Forellenteichen produziert.
Birger Schmidt
Tierische Produkte und Flächenstatistik
Heike Büttner
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Dr. Thomas Troegel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Pressestelle
Methodik und weitere Informationen
Die Erhebung über die Erzeugung in Aquakulturbetrieben ist eine dezentrale Bundesstatistik. Sie wird seit 2012 jährlich durchgeführt. Seit dem Berichtsjahr 2015 wird sie als Totalerhebung mit Abschneidegrenzen durchgeführt. Dabei werden Daten zur erzeugten Menge insgesamt, zur Erzeugung in Brut- und Aufzuchtanlagen sowie zur zugeführten Menge jährlich erhoben. Alle drei Jahre, beginnend 2012, werden zusätzlich Daten zur Struktur der Betriebe und zu deren Vermarktungswegen erhoben.
Zur Grundgesamtheit zählen alle Betriebe mit Erzeugung von Aquakultur im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 762/2008. Soweit Betriebe nach der Fischseuchenverordnung erfasst sind, werden diese Betriebe in die Erhebung einbezogen.
Seit dem Berichtsjahr 2015 zählen alle Aquakulturbetriebe mit mindestens 0,3 Hektar Gesamtgewässerfläche der Teiche oder 200 Kubikmeter Gesamtanlagenvolumen der Forellenteiche, Becken und Fließkanäle oder einer anderen Aquakulturanlage zur Grundgesamtheit.
Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.