Im Jahr 2022 wurden in den Brandenburger Aquakulturbetrieben 511 Tonnen Karpfen erzeugt. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, waren das 62 Tonnen bzw. 10,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Dennoch verteidigte der Karpfen Platz 1 mit einem Anteil von 62,8 Prozent an der in Brandenburg insgesamt erzeugten Fischmenge.
Die Speisefischerzeugung aus Aquakultur betrug insgesamt 814 Tonnen. Ein Jahr zuvor hatte sie noch bei 856 Tonnen gelegen. Das entspricht einem Rückgang um 4,9 Prozent. 2022 entfielen knapp 168 Tonnen auf die Regenbogenforelle, die zweithäufigste Fischart in Brandenburg. Ihr Anteil an der erzeugten Menge Fisch betrug 20,6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr wurden knapp 15 Tonnen bzw. 9,7 Prozent mehr erzeugt.
Lachsforelle und Bachsaibling
Es wurden – wie schon im Jahr zuvor - gut 52 Tonnen Lachsforelle erzeugt. Beim Bachsaibling stieg die Menge um knapp 12 Tonnen bzw. 39,5 Prozent auf 42 Tonnen. Insgesamt wurden knapp 266 Tonnen forellenartige Fische (Bach-, Regenbogen- und Lachsforelle sowie Elsässer Saibling und Bachsaibling) erzeugt. Dies entspricht einem Anteil von knapp 33 Prozent
Weitere in Brandenburger Aquakultur erzeugte Fischarten sind Sibirischer Stör, Europäischer Wels, Aal sowie Hecht, Zander und Schlei.
Tierische Produktion/Erzeugung, Aquakultur
Tierische Produktion/Erzeugung, Aquakultur
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
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Die Erhebung über die Erzeugung in Aquakulturbetrieben ist eine dezentrale Bundesstatistik. Sie wird seit 2012 jährlich durchgeführt. Seit dem Berichtsjahr 2015 wird sie als Totalerhebung mit Abschneidegrenzen durchgeführt. Dabei werden Daten zur erzeugten Menge insgesamt, zur Erzeugung in Brut- und Aufzuchtanlagen sowie zur zugeführten Menge jährlich erhoben. Alle drei Jahre, beginnend 2012, werden zusätzlich Daten zur Struktur der Betriebe und zu deren Vermarktungswegen erhoben.
Zur Grundgesamtheit zählen alle Betriebe mit Erzeugung von Aquakultur im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 762/2008. Soweit Betriebe nach der Fischseuchenverordnung erfasst sind, werden diese Betriebe in die Erhebung einbezogen.
Seit dem Berichtsjahr 2015 zählen alle Aquakulturbetriebe mit mindestens 0,3 Hektar Gesamtgewässerfläche der Teiche oder 200 Kubikmeter Gesamtanlagenvolumen der Forellenteiche, Becken und Fließkanäle oder einer anderen Aquakulturanlage zur Grundgesamtheit.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Erhebung über die Erzeugung in Aquakulturbetrieben
Metadaten ab 2021