Der Zensus umfasst insgesamt drei Erhebungsteile: die Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis (sogenannte Haushaltsstichprobe), die Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (sogenannten Sonderbereichen) und eine Gebäude- und Wohnungszählung (kurz: GWZ). Die Erhebungen wurden bis März 2023 abgeschlossen.
Bei der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis werden Personen in privaten Haushalten Berlins und Brandenburgs persönlich befragt. Ausgewählt werden diese auf Basis der Anschrift. Mehr Infos im Video:
Alle Videos stehen in einer deutschen und englischen Audioversion zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es die Videos mit arabischen (عربي), türkischen (türkçe), polnischen (polski) und russischen (pусский) Untertiteln.
Mit der Haushaltsstichprobe werden zum einem die amtliche Einwohnerzahl erfasst sowie Über- und Untererfassungen in den Melderegistern aufgedeckt. Zum anderen werden weitere Merkmale, wie beispielsweise das Bildungsniveau, ermittelt. In einem Artikel der Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin-Brandenburg erhalten Sie einen Überblick über die Umsetzung der Haushaltsstichprobe im Gesamtkontext des Zensus 2022.
Während der Erhebungsphase werden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet und nach Abschluss der Erhebung wieder geschlossen.
Erhebungsstellen kümmern sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein. Die Qualität der Erhebungen wird von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Zudem liegt die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das statistische Amt übermittelt werden können.
Die Erhebungsbeauftragten (Interviewerinnen und Interviewer) führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Anschriften und erfassen die Daten mit einem (Online-)Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten.
Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen aus der Stichprobe. Die Erhebungsbeauftragten erhalten einen Ausweis, welcher Ihre Tätigkeit als Interviewerin oder Interviewer offiziell bestätigt. Wir danken allen Ehrenamtlichen für ihre geleistete Unterstützung.
Weitere Informationen zur Haushaltebefragung erhalten Sie auf der offiziellen Zensus-Seite.
Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (sogenannten Sonderbereichen)
Bei der Befragung an Anschriften mit Sonderbereichen werden in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften in Berlin und Brandenburg jede Bewohnerin und jeder Bewohner über eine Vollerhebung erfasst.
In den Wohnheimen geben die dort wohnenden Personen selbst Auskunft. In den Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Leitungen stellvertretend die Auskunftspflicht für die Bewohnerschaft.
Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen.
Weitere Informationen zur Erhebung in den Sonderbereichen erhalten Sie auf der offiziellen Zensus-Seite.
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen in Berlin und Brandenburg befragt. Die Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum über eine Vollerhebung ist eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) werden alle am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnte Unterkünfte sowie die darin befindlichen Wohnungen erfasst. Welche Merkmale erfragt werden, wird im Video erklärt:
Alle Videos stehen in einer deutschen und englischen Audioversion zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es die Videos mit arabischen (عربي), türkischen (türkçe), polnischen (polski) und russischen (pусский) Untertiteln.
Über einen kurzen Online-Fragebogen können die Fragen schnell und einfach beantwortet werden. Die Zugangsdaten erhalten die auskunftspflichtigen Personen per Brief. Wie der Online-Fragebogen aufgebaut ist, erfahren Sie hier.
Zudem befindet sich die barrierefreie Unterrichtung unter Gesetzliche Grundlagen. Weitere Informationen zur Gebäude- und Wohnungszählung stehen ebenfalls auf der offiziellen Zensus-Seite.
Unabhängige Erhebung der Finanzämter
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken mussten im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Januar 2023 Grundsteuerwerterklärungen an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer (www.grundsteuerreform.de). Die Grundsteuerwerterklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Aus Datenschutzgründen können die Erhebungen nicht zusammengelegt werden. Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für die Belange des Zensus 2022 im gesetzlichen Auftrag gegenüber den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Sie werden nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben genutzt. Eine Weitergabe von Daten, die im Zuge der Zensuserhebung 2022 erhoben wurden, an andere staatliche Stellen ist untersagt.