Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen
Die Bezirksverordnetenversammlungen in den 12 Berliner Bezirken bestehen aus jeweils 55 Mitgliedern.
Bei diesen Wahlen hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme – es gilt ein reines Verhältniswahlsystem. Neben Parteien können auch Wählergemeinschaften Listen mit Wahlvorschlägen einreichen. Parteien oder Wählergemeinschaften, die weniger als 3 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten haben, werden bei der Berechnung und Zuteilung der Sitze nicht berücksichtigt.