2021, jährlich

Sozialhilfe in Berlin und Brandenburg – Hilfe zum Lebensunterhalt

Mit der Erhebung werden zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie über den Personenkreis der Leistungsempfangenden bereitgestellt.

Berlin

1 Zu Zwecken der Geheimhaltung erfolgte ab dem Berichtsjahr 2020 die Veröffentlichung der Ergebnisse unter Anwendung der 5er-Rundung. Der Insgesamtwert kann von der Summe der Einzelwerte abweichen. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese auf eine geringe Fallzahl basieren.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2021

Hilfe zum Lebensunterhalt in Berlin

Am Jahresende 2021 erhielten in Berlin 13 025 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

55 % der Hilfebeziehenden waren männlich und 45 % weiblich. 

Das Durchschnittsalter aller Hilfebeziehenden lag bei 51,3 Jahren.

Kontakt

Madeleine Voß

SOZIALES

Brandenburg

Hilfe zum Lebensunterhalt in Brandenburg

4 965 Personen erhielten am Jahresende 2021 in Brandenburg die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). 

Davon waren 59 % der Hilfebeziehenden männlich und 41 % weiblich. 

Das Durchschnittsalter aller Hilfebeziehenden lag bei 45,1 Jahren.

1 Zu Zwecken der Geheimhaltung erfolgte ab dem Berichtsjahr 2020 die Veröffentlichung der Ergebnisse unter Anwendung der 5er-Rundung. Der Insgesamtwert kann von der Summe der Einzelwerte abweichen. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese auf eine geringe Fallzahl basieren.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2021

Kontakt

Madeleine Voß

SOZIALES

Methodik und weitere Informationen

Die Sozialhilfe soll als letztes „Auffangnetz“ vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung schützen. Sie soll den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. 

Die Sozialhilfe erbringt gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft (insbesondere durch Einkommen und Vermögen) decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Auch die zum 1.1.2005 eingeführte „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein solches vorgelagertes System und gehört somit nicht zur Sozialhilfe.

Metadaten zu diesem Bericht

Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.

Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (ohne Kurzzeitempfänger) – Empfänger am 31.12.
Metadaten 2022

Alle Berichtszeiträume finden Sie im Archiv.