Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Berlin
Am Jahresende 2021 erhielten in Berlin 23 320 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Der größte Anteil waren mit 77 % die Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII – Hilfe zur Pflege.
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem 8. und 9. Kapitel des SGB XII erhielten ca. 23 % der in dieser Statistik erfassten leistungsberechtigten Personen.
SOZIALES
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Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Brandenburg
9 200 Personen erhielten am Jahresende 2021 in Brandenburg Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
Mit 89 % bezog der überwiegende Teil der leistungsberechtigten Personen die Hilfe zur Pflege (Kapitel 7 SGB XII) und 12 % nahmen die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem 8. und 9. Kapitel des SGB XII in Anspruch.
SOZIALES
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Die Sozialhilfe soll als letztes „Auffangnetz“ vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung schützen. Sie soll den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII dienen der Bewältigung besonderer Lebenssituationen.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
2022