2021, jährlich

Sozialhilfe in Berlin und Brandenburg – Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Die Erhebung erstreckt sich auf Empfangende von Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII), Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) sowie  Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel SGB XII).

Berlin

* Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen werden bei jeder Leistungsart (bzw. jedem Ort der Leistungsgewährung) gezählt.
1 Ab dem Berichtsjahr 2020 wird die Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII dem Teil 2 des SGB IX zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2021

Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Berlin

Am Jahresende 2021 erhielten in Berlin 23 320 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). 

Der größte Anteil waren mit 77 % die Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII – Hilfe zur Pflege. 

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem 8. und 9. Kapitel des SGB XII erhielten ca. 23 % der in dieser Statistik erfassten leistungsberechtigten Personen.

Kontakt

Madeleine Voß

SOZIALES

Brandenburg

Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Brandenburg

9 200 Personen erhielten am Jahresende 2021 in Brandenburg Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). 

Mit 89 % bezog der überwiegende Teil der leistungsberechtigten Personen die Hilfe zur Pflege (Kapitel 7 SGB XII) und 12 % nahmen die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem 8. und 9. Kapitel des SGB XII in Anspruch.

* Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen werden bei jeder Leistungsart (bzw. jedem Ort der Leistungsgewährung) gezählt.
1 Ab dem Berichtsjahr 2020 wird die Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII dem Teil 2 des SGB IX zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2021

Kontakt

Madeleine Voß

SOZIALES

Methodik und weitere Informationen

Die Sozialhilfe soll als letztes „Auffangnetz“ vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung schützen. Sie soll den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII dienen der Bewältigung besonderer Lebenssituationen.

Metadaten zu diesem Bericht

Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.

Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
2022

Alle Berichtszeiträume finden Sie im Archiv.