2021, jährlich

Empfänger von Eingliederungshilfe sowie Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB IX in Berlin und Brandenburg

Die Erhebung informiert über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes und des SGB IX sowie über den Personenkreis der Leistungsberechtigten.

Berlin

1 Zu Zwecken der Geheimhaltung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2020 die Veröffentlichung der Ergebnisse unter Anwendung der 5er-Rundung. Der Insgesamtwert kann von der Summe der Einzelwerte abweichen. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese auf eine geringe Fallzahl basieren.
2 Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2021

Eingliederungshilfe in Berlin

Am Jahresende 2021 erhielten in Berlin 31 405 Personen Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 

Unter den Hilfebeziehenden bildeten die 40- bis unter 65-Jährigen mit 48 Prozent die größte Gruppe, gefolgt von den 18- bis unter 40-Jährigen mit rund einem Drittel.

Der verbleibende Anteil mit je 8 Prozent entfiel auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen und die über 65-Jährigen. Das Durchschnittsalter betrug 42,5 Jahre.

Kontakt

Madeleine Voß

SOZIALES

Brandenburg

Eingliederungshilfe in Brandenburg

Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhielten am Jahresende 2021 in Brandenburg 26 625 Personen.

Die 40- bis unter 65-Jährigen bildeten mit 40 Prozent die größte Gruppe unter den Hilfebeziehenden, gefolgt von den 18- bis unter 40-Jährigen mit rund einem Drittel. 

21 Prozent der Hilfebeziehenden waren Kinder und Jugendliche, 7 Prozent waren 65 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter betrug 37,5 Jahre.

1 Zu Zwecken der Geheimhaltung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2020 die Veröffentlichung der Ergebnisse unter Anwendung der 5er-Rundung. Der Insgesamtwert kann von der Summe der Einzelwerte abweichen. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese auf eine geringe Fallzahl basieren.
2 Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2021

Kontakt

Madeleine Voß

SOZIALES

Methodik und weitere Informationen

Grundgesamtheit der Statistik sind die Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die dadurch bewirkte Trennung der Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und der Fachleistung gibt es bei Bezug von Eingliederungshilfeleistungen nach Teil 2 des SGB IX ab Januar 2020 keine stationäre Einrichtung mehr. Bislang dort untergebrachte Menschen mit Behinderungen leben ab 2020 in der sogenannten besonderen Wohnform. Zugleich zählen diese Einrichtungen bzw. die Art der Unterbringung nicht mehr als "in Einrichtungen".

Metadaten zu diesem Bericht

Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zu Stande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.

Alle Berichtszeiträume finden Sie im Archiv.