Empfänger von Asylbewerberleistungen sowie Ausgaben und Einnahmen in Berlin und Brandenburg
Asylbewerberleistungen in Berlin
2021 erhielten in Berlin 28 450 Personen Regelleistungen (§§ 2 und 3 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG). 44 % der Berechtigten bezogen Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) und 56 % empfingen Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG). Der überwiegende Teil der Leistungsberechtigten stammte aus Asien. Mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden erhielten den aufenthaltsrechtlichen Status Aufenthaltsgestattung. Das Durchschnittsalter lag bei 25 Jahren.
SOZIALES
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Asylbewerberleistungen in Brandenburg
14 435 Personen erhielten 2021 in Brandenburg Regelleistungen (§§ 2 und 3 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG). Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) bezogen 41% der Berechtigten und 59% empfingen Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG). Der überwiegende Teil der Leistungsberechtigten stammte aus Asien. Den aufenthaltsrechtlichen Status Aufenthaltsgestattung erhielten mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden. Das Durchschnittsalter lag bei 24 Jahren.
SOZIALES
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Die Erhebung erstreckt sich auf die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Es werden jeweils die Angaben für sämtliche Personen einer Familie bzw. eines Haushalts erhoben, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.