Wohngeld
2025, jährlich
Die Daten erlauben Rückschlüsse auf soziale und finanzielle Auswirkungen des Wohngeldgesetzes. Die Angaben werden für die weitere Planung und Fortentwicklung des Wohngeldrechts benötigt.
Berlin
Über 55.000 Haushalte erhalten Unterstützung
Insgesamt 55.480 Berliner Haushalte wurden 2025 mit Wohngeld unterstützt. Fast alle (99 %) davon waren reine Wohngeldhaushalte, in denen jede Person einen Anspruch auf die Förderung hatte. In den verbleibenden Fällen waren nur einzelne Personen berechtigt, was als Teilhaushalt definiert wird.
Innerhalb der reinen Wohngeldhaushalte bilden Single-Haushalte mit 65 % die größte Gruppe, gefolgt von Zwei-Personen-Haushalten (12 %). Ein Blick auf die Demografie verdeutlicht: Über die Hälfte aller reinen Wohngeldhaushalte (56 %) bestehen aus Rentnern und Pensionären.
Madeleine Villwock
Soziales
Pressestelle
Brandenburg
Mehr als 53.000 Haushalte anspruchsberechtigt
Im Jahr 2025 erhielten 53.270 Haushalte in Brandenburg finanzielle Unterstützung durch das Wohngeld. 98 % dieser Fälle waren reine Wohngeldhaushalte, bei denen alle Bewohner berechtigt waren. In den verbleibenden Haushalten – den sogenannten Teilhaushalten – sind lediglich einzelne Personen wohngeldberechtigt.
Innerhalb der reinen Wohngeldhaushalte dominieren Single-Haushalte mit 67 %, gefolgt von Zwei-Personen-Haushalte mit 15 %. Besonders auffällig ist der hohe Anteil an Senioren: 64 % der reinen Wohngeldhaushalte bestehen aus Rentnern und Pensionären.
Madeleine Villwock
Soziales
Pressestelle
Methodik und weitere Informationen
Die Statistik über die wohngeldberechtigten Personen basiert auf einer laufenden Erfassung der entsprechenden Anträge und Entscheide. Demnach werden im Rahmen dieser Statistik die Angaben zu jeder Erstbewilligung, Wiederholungsbewilligung, Änderung einer laufenden Bewilligung (Erhöhung, Verringerung, Wegfall) und jeder Ablehnung bzw. jedes sonstigen negativen Bescheides erfasst.
Die Meldungen über die Empfängerhaushalte von Wohngeld erfolgen durch die zuständigen örtlichen Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.