Realsteuervergleich in Berlin und Brandenburg
2025, jährlich
Die Daten geben Aufschluss über die Realsteueraufbringungskraft und die Steuereinnahmekraft der Gemeinden Brandenburgs bzw. für Berlin. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde.
Berlin
Keine Grundsteuer A mit Grundsteuerreform 2025
Im Rahmen der Grundsteuerreform im Jahr 2025 wurden die Hebesätze der Grundsteuer für Berlin angepasst. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde von 150 auf 0 und der Hebesatz von Grundsteuer B wurde von 810 auf 470 reduziert.
2025 betrug die Summe der Realsteuern in Berlin 4,2 Mrd. EUR. Die Realsteueraufbringungskraft pro Einwohnerin und Einwohner lag bei 1.133,47 EUR.
Die Steuereinnahmekraft ergibt sich aus den Realsteuern sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Für Berlin ergab sich 2025 eine Steuereinnahmekraft in Höhe von 6,9 Mrd. EUR. Das entsprach 1.861,98 EUR pro Einwohnerin und Einwohner.
2. korrigierte Ausgabe
Sandra Aßmann
Realsteuervergleich, Kommunaler Finanzausgleich
Pressestelle
Brandenburg
Vergleichbarkeit der Grundsteuern eingeschränkt
Aufgrund der Grundsteuerreform und der daraus resultierenden Neubewertung der Grundstücke wurden bei vielen Gemeinden die Hebesätze der Grundsteuer A und B angepasst. Die Ist-Aufkommen sind dabei insgesamt bei der Grundsteuer A um 10,8 % gestiegen und bei der Grundsteuer B um 1,9 % gesunken.
Der Abstieg der Realsteueraufbringungskraft von 5,9 % im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die Gewerbesteuer zurückzuführen. Pro Einwohnerin und Einwohner ergab sich eine Realsteueraufbringungskraft von 676,85 EUR.
Die Steuereinnahmekraft ergibt sich aus den Realsteuern sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Aufgrund der erhöht ausgefallenen Gemeindeanteile ergab sich 2025 für Brandenburg eine erhöhte Steuereinnahmekraft von 3,1 Mrd. EUR. Das entsprach 1.203,08 EUR pro Einwohnerin und Einwohner.
2. korrigierte Ausgabe
Sandra Aßmann
Realsteuervergleich, Kommunaler Finanzausgleich
Pressestelle
Methodik und weitere Informationen
Zweck der Erhebung ist die bundeseinheitliche Berechnung von Steuerkraftzahlen (Realsteuerkraft, gemeindliche Steuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft), die wichtige Indikatoren für die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage der Gemeinden darstellen. Dies ist nicht nur von allgemeinem statistischem Interesse, sondern sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber knüpfen an die Steuerkraft finanzielle Konsequenzen, die sich im Finanzausgleich unter den Ländern bzw. im kommunalen Finanzausgleich niederschlagen. Erhebungsgrundlage des Realsteuervergleichs sind Meldungen, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände zur vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik abgeben. Es handelt sich um eine sekundäre Totalerhebung.
Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.