Realsteuervergleich in Berlin und Brandenburg
2024, jährlich
Die Daten geben Aufschluss über die Realsteueraufbringungskraft und die Steuereinnahmekraft der Gemeinden Brandenburgs bzw. für Berlin. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde.
Berlin
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2024
Steuereinnahmekraft pro Kopf unvergleichlich
Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem die Bevölkerungsfortschreibung basierend auf dem Zensus 2011 genutzt wurde, liegt dem aktuellen Bericht der Zensus 2022 zugrunde. Damit sind die Kennzahlen "pro Kopf" von 2023 und 2024 nicht direkt vergleichbar.
2024 betrug die Summe der Realsteuern in Berlin 3,9 Mrd. EUR. Die Realsteueraufbringungskraft pro Einwohnerin und Einwohner lag bei 1.056,81 EUR.
Die Steuereinnahmekraft ergibt sich aus den Realsteuern sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Für Berlin ergab sich 2024 eine Steuereinnahmekraft in Höhe von 6,4 Mrd. EUR . Das entsprach 1.741,88 EUR pro Einwohnerin und Einwohner.
Kontakt
Sandra Aßmann
REALSTEUERVERGLEICH, Kommunaler Finanzausgleich
Sandra Aßmann
REALSTEUERVERGLEICH, Kommunaler Finanzausgleich
Pressestelle
Pressestelle
Brandenburg
Gewerbesteuern gestiegen
Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem die Bevölkerungsfortschreibung basierend auf dem Zensus 2011 genutzt wurde, liegt dem aktuellen Bericht der Zensus 2022 zugrunde. Damit sind die Kennzahlen "pro Kopf" von 2023 und 2024 nicht direkt vergleichbar.
Nachdem die Realsteuern in Brandenburg 2023 deutlich gestiegen waren, konnte in 2024 ein erneuter Anstieg verzeichnet werden. Der Zuwachs der Realsteueraufbringungskraft von 3,45 % im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die Gewerbesteuer zurückzuführen. Pro Einwohnerin und Einwohner ergab sich eine Realsteueraufbringungskraft von 718,60 EUR.
Die Steuereinnahmekraft ergibt sich aus den Realsteuern sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Für Brandenburg ergab sich 2024 eine Steuereinnahmekraft in Höhe von 3,1 Mrd. EUR. Das entsprach 1.196,53 EUR pro Einwohnerin und Einwohner.
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2024
Kontakt
Sandra Aßmann
REALSTEUERVERGLEICH, Kommunaler Finanzausgleich
Sandra Aßmann
REALSTEUERVERGLEICH, Kommunaler Finanzausgleich
Pressestelle
Pressestelle
Methodik und weitere Informationen
Zweck der Erhebung ist die bundeseinheitliche Berechnung von Steuerkraftzahlen (Realsteuerkraft, gemeindliche Steuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft), die wichtige Indikatoren für die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage der Gemeinden darstellen. Dies ist nicht nur von allgemeinem statistischem Interesse, sondern sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber knüpfen an die Steuerkraft finanzielle Konsequenzen, die sich im Finanzausgleich unter den Ländern bzw. im kommunalen Finanzausgleich niederschlagen. Erhebungsgrundlage des Realsteuervergleichs sind Meldungen, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände zur vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik abgeben. Es handelt sich um eine sekundäre Totalerhebung.
Metadaten zu diesem Bericht
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.