Mehr als 71 Milliarden EUR versteuert
Im Steuerjahr 2018 erzielten in Berlin 1,9 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtige Gesamteinkünfte in Höhe von über 71 Milliarden EUR. Das waren durchschnittlich 38 205 EUR je Steuerpflichtigen (Zusammenveranlagte werden als ein Steuerpflichtiger gezählt). Die festgesetzte Einkommensteuer betrug insgesamt über 13 Milliarden EUR bzw. 7 082 EUR je Steuerpflichtigen.
Fast 1,2 Millionen bzw. 63,9 Prozent der Steuerpflichtigen hatten ein Jahreseinkommen von unter 35 000 EUR. Ihre Gesamteinkünfte betrugen rund 19 Milliarden EUR, was einem Anteil von 27 Prozent am Einkommen aller Steuerpflichtigen entspricht. Sie mussten rund 1,5 Milliarden EUR bzw. 11 Prozent der gesamten festgesetzten Einkommensteuer bezahlen.
Rund 65 000 Steuerpflichtige bzw. 3,5 Prozent erzielten Einkünfte von 125 000 EUR und mehr. Diese Einkommensklasse zahlte für ihre Einkünfte rund
5,2 Milliarden EUR Lohn- und Einkommensteuer und trug damit 39 Prozent der gesamten Einkommensteuerlast.
Steuern
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Steuern, Kommunaler Finanzausgleich
Steuern, Kommunaler Finanzausgleich
Über 45 Milliarden EUR versteuert
Die 1,2 Millionen Brandenburger Steuerpflichtigen erzielten im Steuerjahr 2018 Gesamteinkünfte in Höhe von über 45 Milliarden EUR. Im Durchschnitt waren das 36 983 EUR je Steuerpflichtigen (Zusammenveranlagte werden als ein Steuerpflichtiger gezählt). Die festgesetzte Einkommensteuer betrug insgesamt mehr als 7,2 Milliarden EUR bzw. 5 870 EUR je Steuerpflichtigen.
Bei knapp 800 000 Steuerpflichtigen bzw. 64,4 Prozent lag das Jahreseinkommen unter 35 000 EUR. Die Gesamteinkünfte dieser Gruppe betrugen insgesamt rund 14 Milliarden EUR. Das entspricht einem Anteil von 30 Prozent am Einkommen aller Steuerpflichtigen. Die hierfür zu zahlenden rund 990 Millionen EUR Einkommensteuer machten 14 Prozent der insgesamt festgesetzten Einkommensteuer aus.
Etwa 35 000 Steuerpflichtige bzw. 2,8 Prozent hatten Einkünfte, die 125 000 EUR und mehr betrugen. Sie zahlten insgesamt rund 2,3 Milliarden EUR Einkommensteuer, was einem Anteil von 32 Prozent an der gesamten Einkommensteuerlast entspricht.
Steuern
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Steuern, Kommunaler Finanzausgleich
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Die Lohn- und Einkommensteuer ist eine der wichtigsten öffentlichen Einnahmequellen. Die durch das Besteuerungsverfahren bei der Finanzverwaltung vorliegenden Angaben bilden die Grundlage der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Neben Steuerpflichtigen, die eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben (veranlagte Fälle) werden auch solche berücksichtigt, die keine Steuererklärung abgegeben haben, für die aber Lohnsteuer abgeführt wurde (nicht veranlagte Fälle). Die Statistik enthält aktuell über 1 500 Merkmale und ermöglicht Aussagen zu vielfältigen Fragestellungen.
Die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden unter anderem für fiskalpolitische Aufgaben, wie die Lohnsteuerzerlegung und die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, verwendet.
Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik wird jährlich erhoben und veröffentlicht. Wegen der langen Fristen zur Steuerveranlagung sind die Ergebnisse erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Metadaten 2018