Wirtschaftsleistung wächst weiter
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg 2025 in Berlin nach ersten Berechnungen um 1,1 % gegenüber dem Vorjahr.
Das durchschnittlich verfügbare Einkommen privater Haushalte betrug 2024 in Berlin pro Person 27.595 EUR und in Brandenburg 27.560 EUR. Das waren 91,8 % bzw. 91,7 % des in Deutschland durchschnittlich verfügbaren Einkommens in Höhe von 30.069 EUR, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.
Pro Person war das verfügbare Einkommen 2024 in Berlin um 911 EUR (+3,4 %) und in Brandenburg um 1.126 EUR (+4,3 %) höher als im Jahr zuvor. Bundesweit betrug die Zunahme durchschnittlich 1.069 EUR (+3,7 %).
Die Zunahme des verfügbaren Einkommens wurde maßgeblich vom gestiegenen Primäreinkommen, d. h. den Erwerbs- und Vermögenseinkommen ohne Berücksichtigung von Transferzahlungen, beeinflusst. Das Primäreinkommen pro Person stieg in Berlin um 3,5 % auf 34.311 EUR und in Brandenburg um 4,1 % auf 30.026 EUR. In Deutschland erhöhte sich das Primäreinkommen pro Person um 3,6 % auf 36.196 EUR.
Größte Quelle des Primäreinkommens war das Arbeitnehmerentgelt, dessen Anteil in Berlin 80 % und in Brandenburg 83 % betrug. Deutschlandweit lag der Anteil des Arbeitnehmerentgelts am Primäreinkommen bei 78 %. Aus unternehmerischer Tätigkeit kamen in beiden Ländern 6 % der Primäreinkommen, aus Vermögen 14 % in Berlin und 11 % in Brandenburg.
Von den Primäreinkommen gingen durchschnittlich pro Person in Berlin 17.476 EUR überwiegend als Sozialbeiträge sowie Einkommensteuern ab. Davon wurden 10.760 EUR als Sozialleistungen wie Renten oder Arbeitslosengeld wieder an die privaten Haushalte ausgezahlt. In Brandenburg flossen pro Person 14.984 EUR an den Staat, 12.518 EUR wurden als Sozialleistungen ausgeschüttet. Den Berlinerinnen und Berlinern standen damit 2024 durchschnittlich 80 % des Primäreinkommens für den privaten Verbrauch zur Verfügung, den Brandenburgerinnen und Brandenburgern 92 % (Deutschland 83 %).
Hinweise
Die Primäreinkommen und verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte werden vom Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder berechnet. Die Ergebnisse sind auf den Berechnungsstand August 2025 des Statistischen Bundesamtes für Deutschland abgestimmt.
Neben der ersten Berechnung für 2024 wurden die Ergebnisse der Vorjahre ab 1991 überarbeitet. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse für diese Jahre verlieren dadurch ihre Gültigkeit.
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