* PFLICHTFELDER
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Im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes oberstes Gebot. Die im Formular eingetragenen Daten werden mithilfe einer SSL-Verschlüsselung sicher übertragen und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Ja, für die meisten amtlichen Statistiken besteht Auskunftspflicht. Durch die statistische Auskunftspflicht besteht die rechtliche Verpflichtung im Rahmen der amtlichen Statistik die geforderten Auskünfte zu erteilen. Nur wenige Angaben sind freiwillig.
Sofern Auskunftspflicht besteht, sind die Befragten zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung der ordnungsgemäß gestellten Fragen innerhalb der festgelegten Fristen verpflichtet.
Die Daten der amtlichen Statistik sind wichtige Entscheidungsgrundlagen und bilden die aktuelle Lage von Wirtschaft und Gesellschaft ab. Sie eine wichtige Grundlage für faktenbasierte Entscheidungen – gerade in Krisenzeiten.
Für jede Statistik ist grundsätzlich eine Rechtsgrundlage erforderlich (Prinzip der Gesetzmäßigkeit). Hier sind ebenfalls Erhebungsmerkmale, die Art der Erhebung, der Berichtszeitraum und -zeitpunkt, die Periodizität sowie der Kreis der zu Befragenden festgelegt.
Wenn Sie angeschrieben wurden und es sich um eine Statistik mit Auskunftspflicht handelt, sind Sie gesetzlich zur Meldung verpflichtet. Werden die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig verweigert oder nicht fristgemäß erteilt, so stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verfolgt werden kann.