Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist von Zeit zu Zeit eine Art Inventur notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte, durch eine Stichprobe ergänzte Bevölkerungszählung, die – mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert – zum Stichtag 15. Mai 2022 stattfand.
Eine der häufigsten Fragen zum Zensus: Wird jede Person in Deutschland einzeln gezählt und befragt? Wie der Zensus im Detail funktioniert, erklären wir im Video:
Alle Videos stehen in einer deutschen und englischen Audioversion zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es die Videos mit arabischen (عربي), türkischen (türkçe), polnischen (polski) und russischen (pусский) Untertiteln.
Bei der registergestützten Bevölkerungszählung wird im Gegensatz zu traditionellen Volkszählungen nicht jeder Haushalt von Erhebungsbeauftragten befragt. Damit nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt werden müssen, greifen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf ausgewählte Daten aus den amtlichen Melderegistern zurück. Die Melderegister spielen daher für die Zensusvorbereitung und -durchführung eine bedeutende Rolle.
In unserem Fachbeitrag „Wohnraumprüfung beim Zensus 2022“ lesen Sie mehr über Organisation, Ablauf und Umsetzung der Wohnraumprüfung in Berlin und Brandenburg.
Kontakt: Zensus-RDB-MR@statistik-bbb.de