Mit der Erhebung werden schwerbehinderte Menschen mit einem gültigen Ausweis nach persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnort sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung nachgewiesen.

Berlin

1 Zu Zwecken der Geheimhaltung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2021 die Veröffentlichung der Ergebnisse unter Anwendung der 5 er-Rundung. Der Insgesamtwert kann von der Summe der Einzelwerte abweichen. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese auf eine geringe Fallzahl basieren.
2 Personen mit der Signierung des Geschlechts "divers" und "ohne Angabe (nach § 22 Abs. 3 PStG)" werden ab 2021 in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2021

Schwerbehinderte Menschen in Berlin

Ende 2021 lebten in Berlin 339 870 schwerbehinderte Menschen, das waren 9,2 Prozent der Bevölkerung in Berlin. Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde.

Betroffen sind überwiegend ältere Menschen. So waren 58 Prozent der Schwerbehinderten 65 Jahre und älter.

Häufigster Grund für die Anerkennung einer Schwerbehinderung war die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen mit 93 880 Fällen. Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen und Suchtkrankheiten stellten mit 91 815 Fällen die zweithäufigste Art der Schwerbehinderung dar.

Kontakt

Annett Kusche

SOZIALES

Brandenburg

Schwerbehinderte Menschen in Brandenburg

In Brandenburg lebten Ende 2021 267 820 schwerbehinderte Menschen, das entspricht 10,6 Prozent der Brandenburger Bevölkerung. Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde.

Betroffen sind überwiegend ältere Menschen. So waren knapp 63 Prozent der Brandenburger Schwerbehinderten 65 Jahre und älter.

Mit 86 695 Fällen war die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen häufigster Grund für die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Gefolgt von Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen und Suchtkrankheiten mit 60 835 Fällen.

1 Zu Zwecken der Geheimhaltung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2021 die Veröffentlichung der Ergebnisse unter Anwendung der 5 er-Rundung. Der Insgesamtwert kann von der Summe der Einzelwerte abweichen. Durchschnittswerte werden nicht veröffentlicht, sofern diese auf eine geringe Fallzahl basieren.
2 Personen mit der Signierung des Geschlechts "divers" und "ohne Angabe (nach § 22 Abs. 3 PStG)" werden ab 2021 in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

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Annett Kusche

SOZIALES

Methodik und weitere Informationen

Die Statistik der schwerbehinderten Menschen wird aller zwei Jahre als Totalerhebung zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Auskunftspflichtig ist im Land Brandenburg das Landesamt für Soziales und Versorgung mit Sitz in Cottbus
und in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 2 Absatz 2 SGB IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent. Sie müssen ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder hier beschäftigt sein. In der Erhebung sind nur Schwerbehinderte mit ausgehändigtem und gültigem Ausweis zu zählen.

Metadaten zu diesem Bericht

Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.

Statistik der schwerbehinderten Menschen
Metadaten 2021

Alle Berichtszeiträume finden Sie im Archiv.