Ausbildungsförderung in Berlin
In Berlin wurden im Jahr 2022 insgesamt 44.760 Personen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Das waren 0,3 % mehr als im Vorjahr. Es wurden 993 Schülerinnen und Schüler weniger und 1.108 Studierende mehr gefördert als im Jahr 2021.
Im Durchschnitt wurden in Berlin 30.151 Personen gefördert, davon 6.905 Schülerinnen und Schüler (mit durchschnittlich 466 EUR) und 23.246 Studierende (mit durchschnittlich 642 EUR).
Im Jahr 2022 kamen in der Hauptstadt rund 218 Millionen EUR zur Auszahlung, 2,4 % weniger als im Vorjahr. 59,9 % waren Zuschüsse und 40,1 % wurden als Darlehen ausgezahlt.
Hochschulen, Ausbildungsförderung
Hochschulen, Ausbildungsförderung
Ausbildungsförderung in Brandenburg
In Brandenburg wurden im Jahr 2022 insgesamt 14.766 Personen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Das waren 2,5 % weniger als im Vorjahr. Es wurden 572 Schülerinnen und Schüler weniger und 194 Studierende mehr gefördert als im Jahr 2021.
Im Durchschnitt wurden in Brandenburg 9.645 Personen gefördert, davon 2.911 Schülerinnen und Schüler (mit durchschnittlich 480 EUR) und 6.734 Studierende (mit durchschnittlich 646 EUR).
Im Jahr 2022 kamen in Brandenburg rund 69 Millionen EUR zur Auszahlung, 2,5 % weniger als im Vorjahr. 63,1 % waren Zuschüsse und 36,9 % wurden als Darlehen ausgezahlt.
Hochschulen, Ausbildungsförderung
Hochschulen, Ausbildungsförderung
Zur Ausbildungsförderung werden derzeit jährlich zwei Bundesstatistiken als Sekundärstatistik durchgeführt:
Beide Gesetze werden im Auftrag des Bundes von den Ländern umgesetzt, die die dafür zuständigen Behörden bestimmt haben. Zuständige Behörden sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung. Für Studierende sind darüber hinaus bei den staatlichen Hochschulen oder bei den Studentenwerken Ämter für Ausbildungsförderung eingerichtet worden.
Die Ämter für Ausbildungsförderung nehmen die Anträge auf Ausbildungsförderung entgegen, entscheiden über den Antrag und erlassen den Bescheid hierüber. Mit der Berechnung der Förderbeträge sind die Landesrechenzentren beauftragt. Aus diesem Verfahren zur Zahlbarmachung werden die Angaben für die amtliche Statistik in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt (Sekundärstatistik).
Für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs und für Studierende wird das BAföG am Schul- bzw. Studienort, für die anderen Schülerinnen und Schüler am Wohnort der Eltern beantragt. Während Schülerinnen und Schüler die BAföG-Leistungen als Zuschuss erhalten, werden sie für Studierende in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen ausgezahlt.
Seit dem Berichtsjahr 2011 wird außerdem die Statistik zum Stipendiumprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium) durchgeführt.
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.
Statistik der Bundesausbildungsförderung (BAföG)
ab 2019