Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
2024, jährlich
In der Statistik werden Angaben zum sozialen und finanziellen Hintergrund der Geförderten, ihrer Ehegatten und Eltern sowie des Förderbedarfs der Antragsteller und der errechneten Förderungsbeträge ausgewertet. Auch die tatsächlich in Anspruch genommene Förderung wird aus.
Berlin
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2024
Ausbildungsförderung in Berlin
In Berlin wurden im Jahr 2024 insgesamt 43.623 Personen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Das waren 3,5 % weniger als im Vorjahr. Es wurden 797 Schülerinnen und Schüler weniger und 781 Studierende weniger gefördert als im Jahr 2023.
Im Durchschnitt wurden in Berlin 29.467 Personen gefördert, davon 6.110 Schülerinnen und Schüler (mit durchschnittlich 493 EUR) und 23.357 Studierende (mit durchschnittlich 682 EUR).
Im Jahr 2024 kamen in der Hauptstadt rund 227 Millionen EUR zur Auszahlung, 9,1 % weniger als im Vorjahr. 59,1 % waren Zuschüsse und 40,9 % wurden als Darlehen ausgezahlt.
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Anne Wilhelm
Hochschulen, Ausbildungsförderung
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Eike Müller
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Pressestelle
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Brandenburg
Ausbildungsförderung in Brandenburg
In Brandenburg wurden im Jahr 2024 insgesamt 14.192 Personen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Das waren 4,3 % weniger als im Vorjahr. Es wurden 130 Schülerinnen und Schüler weniger und 508 Studierende weniger gefördert als im Jahr 2023.
Im Durchschnitt wurden in Brandenburg 9.096 Personen gefördert, davon 2.760 Schülerinnen und Schüler (mit durchschnittlich 504 EUR) und 6.336 Studierende (mit durchschnittlich 700 EUR).
Im Jahr 2024 kamen in Brandenburg rund 69,9 Millionen EUR zur Auszahlung, 11 % weniger als im Vorjahr. 62,8 % waren Zuschüsse und 37,2 % wurden als Darlehen ausgezahlt.
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Anne Wilhelm
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Methodik und weitere Informationen
Zur Ausbildungsförderung werden derzeit jährlich zwei Bundesstatistiken als Sekundärstatistik durchgeführt:
- Statistik nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Statistik nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Beide Gesetze werden im Auftrag des Bundes von den Ländern umgesetzt, die die dafür zuständigen Behörden bestimmt haben. Zuständige Behörden sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung. Für Studierende sind darüber hinaus bei den staatlichen Hochschulen oder bei den Studentenwerken Ämter für Ausbildungsförderung eingerichtet worden.
Die Ämter für Ausbildungsförderung nehmen die Anträge auf Ausbildungsförderung entgegen, entscheiden über den Antrag und erlassen den Bescheid hierüber. Mit der Berechnung der Förderbeträge sind die Landesrechenzentren beauftragt. Aus diesem Verfahren zur Zahlbarmachung werden die Angaben für die amtliche Statistik in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt (Sekundärstatistik).
Für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs und für Studierende wird das BAföG am Schul- bzw. Studienort, für die anderen Schülerinnen und Schüler am Wohnort der Eltern beantragt. Während Schülerinnen und Schüler die BAföG-Leistungen als Zuschuss erhalten, werden sie für Studierende in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen ausgezahlt.
Seit dem Berichtsjahr 2011 wird außerdem die Statistik zum Stipendiumprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium) durchgeführt.
Metadaten zu diesem Bericht
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.