Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
2025, jährlich
In der Statistik werden Angaben zum sozialen und finanziellen Hintergrund der Geförderten, ihrer Ehegatten und Eltern sowie des Förderbedarfs der Antragsteller und der errechneten Förderungsbeträge ausgewertet. Auch die tatsächlich in Anspruch genommene Förderung wird aus.
Berlin
Ausbildungsförderung in Berlin
In Berlin wurden im Jahr 2025 insgesamt 40.533 Personen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Das waren 7,1 % weniger als im Vorjahr. Es wurden 320 Schülerinnen und Schüler und 2.770 Studierende weniger gefördert als im Jahr 2024.
Im Durchschnitt wurden in Berlin 27.385 Personen gefördert, davon 5.835 Schülerinnen und Schüler (mit durchschnittlich 499 EUR) und 21.551 Studierende (mit durchschnittlich 707 EUR).
Im Jahr 2025 kamen in der Hauptstadt rund 217 Millionen EUR zur Auszahlung, 4,2 % weniger als im Vorjahr. 59,2 % waren Zuschüsse und 40,8 % wurden als Darlehen ausgezahlt.
Silke Tasler
Berufsbildung
Pressestelle
Brandenburg
Ausbildungsförderung in Brandenburg
In Brandenburg wurden im Jahr 2025 insgesamt 12.989 Personen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Das waren 8,5 % weniger als im Vorjahr. Es wurden 289 Schülerinnen und Schüler und 914 Studierende weniger gefördert als im Jahr 2024.
Im Durchschnitt wurden in Brandenburg 8.253 Personen gefördert, davon 2.555 Schülerinnen und Schüler (mit durchschnittlich 517 EUR) und 5.698 Studierende (mit durchschnittlich 720 EUR).
Im Jahr 2025 kamen in Brandenburg rund 65,1 Millionen EUR zur Auszahlung, 6,9 % weniger als im Vorjahr. 63,2 % waren Zuschüsse und 36,8 % wurden als Darlehen ausgezahlt.
Silke Tasler
Berufsbildung
Pressestelle
Methodik und weitere Informationen
Zur Ausbildungsförderung werden derzeit jährlich zwei Bundesstatistiken als Sekundärstatistik durchgeführt:
- Statistik nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Statistik nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Beide Gesetze werden im Auftrag des Bundes von den Ländern umgesetzt, die die dafür zuständigen Behörden bestimmt haben. Zuständige Behörden sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung. Für Studierende sind darüber hinaus bei den staatlichen Hochschulen oder bei den Studentenwerken Ämter für Ausbildungsförderung eingerichtet worden.
Die Ämter für Ausbildungsförderung nehmen die Anträge auf Ausbildungsförderung entgegen, entscheiden über den Antrag und erlassen den Bescheid hierüber. Mit der Berechnung der Förderbeträge sind die Landesrechenzentren beauftragt. Aus diesem Verfahren zur Zahlbarmachung werden die Angaben für die amtliche Statistik in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt (Sekundärstatistik).
Für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs und für Studierende wird das BAföG am Schul- bzw. Studienort, für die anderen Schülerinnen und Schüler am Wohnort der Eltern beantragt. Während Schülerinnen und Schüler die BAföG-Leistungen als Zuschuss erhalten, werden sie für Studierende in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen ausgezahlt.
Seit dem Berichtsjahr 2011 wird außerdem die Statistik zum Stipendiumprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium) durchgeführt.
Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.