Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII
2025, jährlich
Die Statistik stellt Daten über die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und über die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie über die eingeleiteten Hilfen im Fall einer Kindeswohlgefährdung bereit.
Berlin
Anstieg der Kindeswohlgefährdungen in Berlin
Im Jahr 2025 führten die Berliner Jugendämter 22.434 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch, was einem Anstieg von 4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. 54 % der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung, 17 % körperliche und 25 % psychische Misshandlungen. In 4 % der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
Annett Kusche
Soziales
Pressestelle
Brandenburg
Anstieg der Kindeswohlgefährdungen in Brandenburg
Die Brandenburger Jugendämter verzeichneten im Jahr 2025 einen deutlichen Anstieg der Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung auf insgesamt 10.857 Fälle (+27,7 % zum Vorjahr).
In über der Hälfte (2.677) der Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendlichen durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 822 (16 %) bzw. 1.323 (27 %) Fällen angegeben. Eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 172 Fälle (3 %). Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.
Methodik und weitere Informationen
Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Absatz 1 SGB VIII.
Um eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Absatz 1 SGB VIII handelt es sich, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem/der Minderjährigen und seinem/seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z. B. durch einen Hausbesuch, den Besuch der Kindertageseinrichtung oder der Schule, der eigenen Wohnung des/der Jugendlichen oder die Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und die Einschätzung des Gefährdungsrisikos anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgt ist.
Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.