Ein wesentlicher Punkt jeder Indexrevision ist die Aktualisierung des Wägungsschemas für die Waren und Dienstleistungen. Dieses bildet die Ausgabenanteile für die einzelnen Güterarten an den gesamten Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland ab. Auch die Wägungsschemata für die Geschäftstypen und die Bundesländer werden neu berechnet.
Die Gewichtung der Geschäftstypen spiegelt die Bedeutung der verschiedenen Einkaufsstätten im Einzelhandel, wie Supermärkte, Fachgeschäfte oder Onlinehandel, wider. Die Gewichtung der Bundesländer bildet deren Anteil an den privaten Konsumausgaben in Deutschland ab. Alle aktualisierten Wägungsschemata bleiben bis zur nächsten Indexrevision konstant, um innerhalb eines längeren Zeitraums die Preisentwicklung ohne Änderungen der Ausgabengewichte darstellen zu können.
Aufgrund der Corona-Pandemie gab es 2020 jedoch temporär starke Veränderungen im Konsumverhalten. Deshalb wurde bei der Neugewichtung der Güter und Geschäftstypen ausnahmsweise nicht nur auf die Daten des neuen Basisjahres 2020, sondern zum großen Teil auf den Durchschnitt von drei Jahren (2019 bis 2021) zurückgegriffen, um die Besonderheiten des Jahres 2020 auszugleichen.
Zudem wurde die Ermittlung des Wägungsschemas für Waren und Dienstleistungen methodisch erneuert. Auf den oberen Aggregatsebenen wurde nicht wie bisher auf die Wirtschaftsrechnungen der privaten Haushalte (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Laufende Wirtschaftsrechnung) verwendet, sondern primär die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Güterkatalog an Verbrauchsverhalten angepasst
Darüber hinaus wurde neben der Wägung mit der Revision auch der Güterkatalog angepasst, um das geänderte Verbrauchsverhalten der privaten Haushalte abzubilden. Neu in die Preisermittlung sind z. B. vegetarische und vegane Produkte, elektronische Zigaretten, Smartwatches, Fitness Tracker oder Ähnliches aufgenommen worden.
Die neu berechneten Ergebnisse der Indexrevision zeigen einen deutlichen Unterschied zu den bisherigen Ergebnissen. Insbesondere 2022 weichen die Ergebnisse zwischen neuer Basis 2020 und bisheriger Basis 2015 beim direkten Vergleich der Inflationsraten deutlich voneinander ab. Im Jahresdurchschnitt beträgt die Abweichungen für Berlin 0,8 Prozentpunkte und für Brandenburg 1,0 Prozentpunkte.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Wesentlich ist die Verschiebung der Gütergewichtung, die zu einem großen Teil den methodischen Verbesserungen bei der Wägungsableitung geschuldet ist.