Leichter Personalanstieg im Gesundheitswesen
Die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen ist 2023 in Berlin um 0,1 % und in Brandenburg um 0,6 % gestiegen....
Pressemitteilung Nr. 70
Im Jahr 2021 wurden in den Berliner Krankenhäusern 13,2 Prozent weniger Menschen wegen eines Parkinson-Syndroms stationär versorgt als 2020. In den Brandenburger Einrichtungen hingegen wurden 5,6 Prozent mehr Fälle gezählt, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg anlässlich des Welt-Parkinson-Tages am 11. April mit.
Während 2021 in den Berliner Krankenhäusern 1 624 Menschen wegen eines Parkinson-Syndroms stationär behandelt wurden, waren es in den Brandenburger Einrichtungen 2 160 Patientinnen und Patienten. Das waren in Berlin 248 weniger und in Brandenburg 114 mehr Fälle als im Jahr zuvor.
Wie in den Vorjahren waren mehr Männer als Frauen von diesem Krankheitsbild betroffen. In Berlin wurden 404 mehr Männer als Frauen aufgrund von Parkinson stationär behandelt. In Brandenburg bestätigte sich dieses Verhältnis mit 476 mehr behandelten Männern.
Rückgang seit 2019
Im Vergleich zu 2019 ist die Anzahl der stationären Parkinsonbehandlungen in den Krankenhäusern beider Länder von insgesamt 4 770 um 20,7 Prozent auf insgesamt 3 784 gesunken. In Berlin war der Rückgang mit einem Minus von 432 Behandlungen bzw. 21,0 Prozent ein wenig stärker ausgeprägt als in Brandenburg mit einem Minus von 554 Behandlungen bzw. 20,4 Prozent.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/krankenhaus-und-rehabilitation, im Detail in den Statistischen Berichten A IV 3.
Gesundheit
Gesundheit
GESUNDHEIT
GESUNDHEIT
Die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen ist 2023 in Berlin um 0,1 % und in Brandenburg um 0,6 % gestiegen....
Zum Welt-Parkinson-Tag am 11. April informiert das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg über aktuelle Zahlen zur stationären Versorgung von Menschen mit Parkinson-Syndrom.
Ende 2023 erhielten rund 212.000 Berlinerinnen und Berliner sowie mehr als 214.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.