Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
2024, jährlich
Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit informiert über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeits- und Wohnort in Berlin und Brandenburg jeweils zum Stichtag 30. Juni eines Jahres. Für Brandenburg werden zudem Daten auf Kreisebene ausgewiesen.
Berlin
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2024
Zahl der Beschäftigten 2024 in Berlin leicht gestiegen
Am 30. Juni 2024 arbeiteten rund 1.686.597 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und damit 6.508 Personen mehr als im Vorjahr, das entspricht einer Zunahme von 0,4 %.
Im Jahr 2023 hatte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in Berlin gegenüber 2022 um 1,6 %, im Jahr 2022 gegenüber 2021 noch um 4,5% erhöht.
Unter den rund 1,69 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30. Juni 2024 in Berlin waren 19,7 % unter 30 Jahre alt, 27,9 % im Alter von 30 bis unter 40 Jahren, 22,3 % im Alter von 40 bis unter 50 Jahren, 19,8 % im Alter von 50 bis unter 60 Jahren und 10,3 % mindestens 60 Jahre alt.
Die meisten der insgesamt 408.091 einpendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kamen mit 242.874 Personen aus dem Nachbarland Brandenburg, gefolgt von 30.476 Personen aus Nordrhein-Westfalen und 22.456 Personen aus Bayern. Unter den insgesamt 224.042 auspendelnden Berlinerinnen und Berlinern hatten 97.192 Personen ihren Arbeitsplatz in Brandenburg, gefolgt von 27.391 Auspendelnden nach Nordrhein-Westfalen und 24.495 Auspendelnden nach Bayern.
Kontakt
Benjamin Gampfer
Erwerbstätigkeit
Benjamin Gampfer
Erwerbstätigkeit
Jonas Geppert
Erwerbstätigenrechnung
Jonas Geppert
Erwerbstätigenrechnung
Pressestelle
Pressestelle
Brandenburg
Zahl der Beschäftigten 2024 in Brandenburg leicht gesunken
Am 30. Juni 2024 betrug die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in Brandenburg 881.641. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Beschäftigung um 1.648 Personen bzw. 0,2 % zurück. Bundesweit nahm die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2024 hingegen um 0,4 % zu.
Unter den 881.641 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30. Juni 2024 in Brandenburg waren 16,2 % unter 30 Jahre alt, 22,4 % im Alter von 30 bis unter 40 Jahren, 24,1 % im Alter von 40 bis unter 50 Jahren, 24,2 % im Alter von 50 bis unter 60 Jahren und 13,1 % mindestens 60 Jahre alt.
Die meisten der insgesamt 178.604 einpendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kamen mit 97.192 Personen aus Berlin, gefolgt von 15.891 Personen aus Sachsen und 10.237 Personen aus Sachsen-Anhalt. Unter den insgesamt 324.927 auspendelnden Brandenburgerinnen und Brandenburger hatten 242.874 Personen ihren Arbeitsplatz in Berlin, gefolgt von 18.063 Auspendelnden nach Sachsen und 11.659 Auspendelnden nach Nordrhein-Westfalen.
Zum aktuellen Statistischen Bericht – 2024
Kontakt
Benjamin Gampfer
Erwerbstätigkeit
Benjamin Gampfer
Erwerbstätigkeit
Jonas Geppert
Erwerbstätigenrechnung
Jonas Geppert
Erwerbstätigenrechnung
Pressestelle
Pressestelle
Methodik und weitere Informationen
Alle Ergebnisse zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entstammen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten demnach Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
- eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor,
- die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung),
- es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit),
- es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet – soweit aus der Personengruppendefinition erkennbar.
Dazu gehören u. a. auch Auszubildende, Beschäftigte in Altersteilzeit, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudentinnen und Werkstudenten, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder gleichartigen Einrichtungen, Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten sowie Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen insbesondere Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie Berufs- und Zeitsoldaten. Zudem sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten nicht unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausgewiesen.
Weitergehende Informationen und Daten erhalten Sie beim Statistik-Service Ost der Bundesagentur für Arbeit und im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit.
Metadaten zu diesem Bericht
Wie kommen die Daten für den Statistischen Bericht zustande? Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.