Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
2025, jährlich
Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit informiert über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeits- und Wohnort in Berlin und Brandenburg jeweils zum Stichtag 30. Juni eines Jahres. Für Brandenburg werden zudem Daten auf Kreisebene ausgewiesen.
Berlin
Zahl der Beschäftigten 2025 in Berlin leicht gesunken
Am 30. Juni 2025 arbeiteten 1.682.946 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und damit 3.651 Personen bzw. 0,2 % weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2024 hatte Berlin mit +0,4 % noch eine positive Wachstumsrate verzeichnet, die Zunahme lag jedoch bereits deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2023 (+3,2 %). Bundesweit erhöhte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2025 um 0,1 %.
Unter den rund 1,68 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in Berlin waren 19,7 % unter 30 Jahre alt, 27,4 % im Alter von 30 bis unter 40 Jahren, 22,9 % im Alter von 40 bis unter 50 Jahren, 19,1 % im Alter von 50 bis unter 60 Jahren und 10,8 % mindestens 60 Jahre alt.
Die meisten der insgesamt 407.843 einpendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kamen mit 241.727 Personen aus dem Nachbarland Brandenburg, gefolgt von 30.254 Personen aus Nordrhein-Westfalen und 23.823 Personen aus Bayern. Unter den insgesamt 229.698 auspendelnden Berlinerinnen und Berlinern hatten 100.994 Personen ihren Arbeitsplatz in Brandenburg, gefolgt von 27.423 Auspendelnden nach Nordrhein-Westfalen und 24.050 Auspendelnden nach Bayern.
Benjamin Gampfer
Erwerbstätigkeit
Jonas Geppert
Erwerbstätigenrechnung
Pressestelle
Brandenburg
Zahl der Beschäftigten 2025 in Brandenburg leicht gestiegen
Am 30. Juni 2025 betrug die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in Brandenburg 883.830. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Beschäftigung um 2.189 Personen bzw. 0,2 % zu. Damit verzeichnete Brandenburg im Gegensatz zum Jahr 2024 (–0,2 %) einen Beschäftigungsanstieg, dieser fiel jedoch geringer aus als im langjährigen Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2023 (+1,2 %).
Unter den 883.830 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in Brandenburg waren 16,8 % unter 30 Jahre alt, 21,5 % im Alter von 30 bis unter 40 Jahren, 25,0 % im Alter von 40 bis unter 50 Jahren, 23,3 % im Alter von 50 bis unter 60 Jahren und 13,5 % mindestens 60 Jahre alt.
Die meisten der insgesamt 183.360 einpendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kamen mit 100.994 Personen aus Berlin, gefolgt von 15.637 Personen aus Sachsen und 10.100 Personen aus Sachsen-Anhalt. Unter den insgesamt 323.358 auspendelnden Brandenburgerinnen und Brandenburger hatten 241.727 Personen ihren Arbeitsplatz in Berlin, gefolgt von 17.471 Auspendelnden nach Sachsen und 11.257 Auspendelnden nach Nordrhein-Westfalen.
Benjamin Gampfer
Erwerbstätigkeit
Jonas Geppert
Erwerbstätigenrechnung
Pressestelle
Methodik und weitere Informationen
Alle Ergebnisse zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entstammen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten demnach Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
- eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor,
- die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung),
- es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit),
- es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet – soweit aus der Personengruppendefinition erkennbar.
Dazu gehören u. a. auch Auszubildende, Beschäftigte in Altersteilzeit, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudentinnen und Werkstudenten, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder gleichartigen Einrichtungen, Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten sowie Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen insbesondere Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie Berufs- und Zeitsoldaten. Zudem sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten nicht unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausgewiesen.
Weitergehende Informationen und Daten erhalten Sie beim Statistik-Service Ost der Bundesagentur für Arbeit und im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit.
Die Metadaten geben Aufschluss über die erhobenen Daten, enthalten den Erhebungsbogen sowie ggf. auch eine Datensatzbeschreibung.