Die Höhe der Gewerbesteuerumlage einer Gemeinde errechnet sich, indem das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer der Gemeinde durch den von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz dividiert wird und mit dem Vervielfältiger multipliziert wird. Der Vervielfältiger ist die Summe des Bundes- und des Landesvervielfältigers. Der Bundesvervielfältiger beträgt 14,5 %, der Landesvervielfältiger 20,5 %. Das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer ergibt sich durch Multiplikation von Steuermessbetrag und festgesetztem Hebesatz. Der Steuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbeertrages mit der Steuermesszahl in Höhe von 3,5 %.