Anstieg bei Verfahrensanzahl und Höhe der Forderungen
Im Land Brandenburg wurden 2024 insgesamt 3.249 Insolvenzverfahren gegen Übrige Schuldner beantragt. Das waren 205 Verfahren mehr als 2023.
Pressemitteilung Nr. 9
Die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut) lag im 3. Quartal 2021 deutlich über dem Vorjahreswert. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, wurden insgesamt 1 196 Verfahren beantragt. Damit hat sich Verfahrensanzahl gegenüber dem 3. Quartal 2020 mit einem Plus von 132,7 Prozent mehr als verdoppelt. Auch die offenen Forderungen waren mit 115,5 Millionen (Mill.) EUR erheblich höher als im Vorjahr (2020: 51,3 Mill. EUR)
Zur Eröffnung gelangten 1 162 Verfahren. In 26 Fällen wurden die Anträge mangels Masse abgewiesen, da das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten reichte. Auf einen Schuldenbereinigungsplan unter richterlicher Aufsicht konnten sich Gläubiger und Schuldner in lediglich acht Fällen einigen.
Verfahren nach Schuldnergruppen
Im 3. Quartal 2021 wurden Insolvenzverfahren gegen 216 ehemals selbständig Tätige mit offenen Forderungen in Höhe von 70,5 Mill. EUR eingeleitet. Das sind im Durchschnitt 326 400 EUR Schulden je Betroffenem. Gegenüber dem Vorjahresquartal stieg die Zahl der Verfahren um 84,6 Prozent und die Höhe der Schulden um 130,4 Prozent.
948 Personen mit offenen Forderungen in Höhe von insgesamt 42,6 Mill. EUR mussten bei den Amtsgerichten eine Verbraucherinsolvenz beantragen. Das waren 579 Verbraucher mehr als im 3. Quartal 2020. Die voraussichtlichen Forderungen stiegen um 125,4 Prozent. Die durchschnittliche Verschuldung je insolventem Verbraucher sank hingegen im Vergleich zum Vorjahresquartal von rund 51 200 EUR auf rund 44 900 EUR.
Verbraucherinsolvenzen nach Bezirken
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg mit 170 bzw. 137 Verfahren und Schulden in Höhe von 5,9 Mill. EUR bzw. 3,7 Mill. EUR gezählt. Lichtenberg verzeichnete im Vergleich aller Berliner Bezirke mit 26 700 EUR die geringsten Forderungen pro Verbraucher. Mit 91 200 EUR je Verbraucher lag Charlottenburg-Wilmersdorf deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Effekte auf das Insolvenzgeschehen, die mit der Änderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammenhängen, sind in der Statistik nur mit einem erheblichen Zeitverzug zu beobachten. Das liegt u.a. am gesetzlich festgelegten Ablauf, der bei vereinfachten Insolvenzverfahren zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorschreibt sowie an der regulären Bearbeitungszeit der Anträge bis zur Eröffnung der Verfahren beim Insolvenzgericht. Darüber hinaus ist die gesetzliche Neuregelung zur schrittweisen Verkürzung der Laufzeit von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre ab dem 1. Oktober 2020 ein möglicher Grund für den kurzfristig deutlichen Rückgang beantragter Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach der Veröffentlichung des neuen Gesetzes Ende Dezember 2020 gestellt haben.
Datenangebot
Weitere Daten finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/gewerbeanzeigen, im Detail in den statistischen Berichten D III 1 – m und D III 2 – j.
Insolvenzen
Insolvenzen
Im Land Brandenburg wurden 2024 insgesamt 3.249 Insolvenzverfahren gegen Übrige Schuldner beantragt. Das waren 205 Verfahren mehr als 2023.
In Berlin wurden 2024 insgesamt 4.551 Insolvenzverfahren gegen Übrige Schuldner beantragt. Das waren 248 Verfahren bzw. 5,8 % mehr als im Jahr zuvor.
In Berlin wurden 2024 insgesamt 2.092 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen beantragt. Das waren 445 Fälle bzw. 27,0 % mehr als im Vorjahr.