Wo kostet Arbeit mehr?
Wie viel kostet eine geleistete Stunde Arbeit einer Vollzeiteinheit in Berlin und Brandenburg 2024? Die Antwort hängt maßgeblich vom Wirtschaftszweig ab.
In Berlin lagen die Kosten einer Vollzeiteinheit 2024 in Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmenden bei 50,53 EUR je geleistete Stunde, in Brandenburg bei 45,92 EUR. Während die Kosten pro Vollzeiteinheit bundesweit mit der Unternehmensgröße steigen, verlaufen die Entwicklungen in Berlin und Brandenburg unterschiedlich.
Im bundesweiten Vergleich ist die Richtung deutlich: Die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde steigen an, je größer das Unternehmen ist. Während kleine Betriebe (10–49 Beschäftigte) die geringsten Kosten pro Vollzeiteinheit aufweisen, liegen die Werte bei Großunternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden am höchsten.
Brandenburg folgt dieser Entwicklung, während Berlin zum Teil Schwankungen aufweist. Zudem bewegen sich beide Länder auf unterschiedlichen Niveaus. Berlin liegt bei vielen Unternehmensgrößen nahe am oder sogar über dem Bundesdurchschnitt, während Brandenburg in allen Klassen unter dem bundesweiten Mittelwert bleibt.
Beim Vergleich der beiden Länder werden regionale Unterschiede in der Kostenstruktur sichtbar. In Brandenburg steigen die Kosten gleichmäßig mit zunehmender Unternehmensgröße an.
In Berlin hingegen zeigt sich ein schwankender Verlauf. Die Kosten steigen zunächst an und liegen bei Unternehmen mit 250 bis 499 Mitarbeitenden mit 50,10 EUR bereits deutlich über dem Bundeswert. Bei größeren Unternehmen (500–999 Mitarbeitende) sinken die Nettoarbeitskosten pro Vollzeiteinheit auf 44,60 EUR je geleistete Stunde, bevor sie bei den Unternehmen mit 1.000 und mehr Mitarbeitenden wieder steigen.
Im bundesweiten Vergleich der größten Unternehmen (1.000+ Mitarbeitende) liegen Berlin und Brandenburg mit 50,53 EUR bzw. 45,92 EUR im mittleren und unteren Bereich. Während Hamburg mit 55,29 EUR die höchsten Kosten pro Vollzeiteinheit aufweist, verzeichnet Sachsen-Anhalt mit 42,82 EUR den niedrigsten Wert.
Die höheren Kosten bei Großunternehmen resultieren nicht aus einer gleichmäßigen Erhöhung aller Posten, sondern aus einer Veränderung innerhalb der Kostenstruktur.
Sozialbeiträge:
Ein wesentlicher Faktor sind die unterstellten Sozialbeiträge. Dazu gehören z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Abfindungen. Ihr Anteil an den Gesamtkosten steigt mit der Unternehmensgröße an. Während er bei kleinen Betrieben in beiden Ländern nur bei rund 4 % liegt, klettert er bei Großunternehmen auf etwa 11 % bis 12 %.
Sachleistungen:
Im Gegensatz dazu bleiben die Anteile von Sachleistungen wie Aktienoptionsprogramme, Personalrabatte oder Job-Tickets bezogen auf die Gesamtkosten in beiden Ländern nahezu stabil.
Die absoluten Euro-Beträge steigen zwar mit zunehmender Unternehmensgröße an. In Berlin stiegen sie beispielsweise von 529 EUR bei den kleinsten Betrieben auf 1.152 EUR bei den größten. In Brandenburg bewegten sich die Werte zwischen 464 EUR und 500 EUR. Trotz dieser Steigerungen bleibt aber der prozentuale Anteil an den Gesamtkosten über alle Größenklassen hinweg in einer ähnlich geringen Größenordnung. Damit tragen diese Leistungen kaum zur Differenz zwischen kleinen und großen Betrieben bei.
Die Kostensteigerung in großen Unternehmen ist primär ein Effekt der Zusammensetzung der Arbeitskosten, wobei insbesondere die Sozialbeiträge das Niveau heben.
Verena Staib
Verdienste, Arbeitskosten
Redaktion
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