Anstieg in beiden Ländern
Für 38.620 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 18.953 in Brandenburg begann 2024 eine Hilfe zur Erziehung....
Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2025 insgesamt bei 33.291 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 22.434 Berliner und 10.857 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 1.161 Verfahren bzw. 5,2 % und in Brandenburg 2.356 Verfahren bzw. 27,7 % mehr als 2024.
In Berlin wurden bei 16 % der Betroffenen eine akute Gefährdung festgestellt, bei der eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits eingetreten war oder mit hoher Sicherheit zu erwarten war. In 32 % der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 52 % der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei 40 % dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.
In Brandenburg lag bei 16 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen eine akute und bei 19 % eine latente Gefährdung vor. In 32 % der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 33 % der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.
Vernachlässigung ist häufigste Form der Kindeswohlgefährdung
Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung war in Berlin die Vernachlässigung, die mit 7.198 Fällen mehr als die Hälfte (54 %) der akuten und latenten Gefährdungen ausmachte. Weitere bedeutende Faktoren waren mit 3.343 Fällen psychische (25 %) und mit 2.314 körperliche Misshandlungen (17 %). In 528 Fällen (4 %) mussten die Behörden zudem wegen sexueller Gewalt ermitteln. Oftmals waren die betroffenen Kinder verschiedenen Arten der Gefährdung gleichzeitig ausgesetzt.
Bei den in Brandenburg festgestellten akuten oder latenten Kindeswohlgefährdungen bildete die Vernachlässigung mit 2.677 Fällen die häufigste Form und betraf über die Hälfte der Betroffenen. Des Weiteren wurden psychische Misshandlungen in 1.323 Fällen (27 %) sowie körperliche Misshandlungen in 822 Fällen (16 %) dokumentiert. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 172 Fällen (3 %) vor.
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte in Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre
Hinsichtlich der Altersstruktur waren in Berlin 75 %und in Brandenburg 79 % der betroffenen Kinder jünger als 14 Jahre; etwa jedes siebte Kind war dabei unter 3 Jahre alt. In der Gesamtbetrachtung waren Jungen häufiger betroffen (Berlin: 53 %, Brandenburg: 52 %). Eine Ausnahme bildet die Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen, in der sich das Geschlechterverhältnis umkehrte und der Anteil der Mädchen in beiden Bundesländern bei jeweils 53 % lag.
Hinweisgebende im Detail
Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 32 %, Brandenburg: 20 %). In 20 % der Berliner und in 18 % der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 6 %, Brandenburg: 16 %). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 6 % und in Brandenburg 8 % der Verfahren initiiert. Rund 11 % der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Pressestelle
Weitere Daten finden Sie im statistischen Bericht.