Zehn (wenig) überraschende Statistiken
Männer bestechen durch Geld und ihre Lässigkeit – das weiß nicht nur Grönemeyer. Zum Herrentag ein paar amtliche Zahlen aus der Männerwelt.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist verankert, dass den Gemeinden ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer zusteht. Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt mithilfe von Schlüsselzahlen.
Alle drei Jahre werden gemäß Gemeindefinanzreformgesetz in Verbindung mit einer jeweils näher bestimmenden Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen die Schlüsselzahlen für die Gemeinden jedes Bundeslandes berechnet. Sie ergeben sich aus dem Anteil der Gemeinde am Steueraufkommen des Landes.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Prozess der Schlüsselzahlermittlung – die beteiligten Akteure, die zu verarbeitenden Daten und die Besonderheiten der Berechnung. Dabei werden die Anwendung von Höchstbeträgen, die zur Entscheidungsfindung beitragenden Modellrechnungen sowie die Veröffentlichung der Schlüsselzahlen erläutert. Weiterhin wird auf die Notwendigkeit von und den Umgang mit Grenz- und Gebietsänderungen eingegangen. Verwendung finden die Schlüsselzahlen unter anderem im Kommunalen Finanzausgleich zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Familienleistungsausgleichs.
Sandra Aßmann ist Sachbearbeiterin im Bereich Kommunaler Finanzausgleich im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und hat die Modellrechnungen 2021–2023 zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer durchgeführt.
Tristan Kaiser leitet das Referat Steuern, Kommunaler Finanzausgleich im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.
Der Fachbeitrag erschien erstmals in der Zeitschrift für amtliche Statistik Berlin Brandenburg. Die komplette Ausgabe 3+4/2021 lesen Sie hier.
Sandra Aßmann
Realsteuervergleich, Kommunaler Finanzausgleich
Tristan Kaiser
Steuern, Kommunaler Finanzausgleich
Nicole Dombrowski
Redaktion
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