Zehn (wenig) überraschende Statistiken
Männer bestechen durch Geld und ihre Lässigkeit – das weiß nicht nur Grönemeyer. Zum Herrentag ein paar amtliche Zahlen aus der Männerwelt.
Ein zentrales Ziel des Zensus ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen zum Zensusstichtag. Damit nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt werden müssen, greifen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf ausgewählte Daten der amtlichen Melderegister zurück. Die Melderegister spielen daher für die Zensusvorbereitung und -durchführung eine bedeutende Rolle.
In den Melderegistern der Gemeinden sind die demografischen und geografischen Basisdaten (u. a. Geburtsort und -datum, Nationalität, Wohnanschrift) zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert. Zum Stichtag 14. November übermitteln die Gemeinden zum fünften Mal Melderegisterdaten an die Statistischen Landesämter.
Sechs Datenübermittlungen aus den Melderegistern
Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 sind insgesamt sechs Datenlieferungen sowie eine Pilotdatenlieferung aus den Melderegistern vorgesehen. Letztere wurde bereits im Januar 2019 durchgeführt und diente der Prüfung der Übermittlungswege und der Qualität der zu übermittelnden Daten sowie zum Test und zur Weiterentwicklung der Programme für die Durchführung des Zensus 2022. Zuletzt wurden Daten im Februar 2021 geliefert.
Mit der Melderegisterdatenlieferung zum Stichtag 14. November 2021 gemäß § 5 Zensusgesetz 2022 erfolgt nun die stichtagsnahe Aktualisierung des sogenannten Referenzdatenbestandes. Der Referenzdatenbestand enthält alle Anschriften aus den Melderegister- und Vermessungsämtern sowie demografische Angaben zu den dort gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2022 als Grundlage für die Ziehung der Haushaltsstichprobe sowie zur Bereitstellung der Anschriften für die Vorbereitung der Personenerhebungen und aktueller Eigentümeranschriften, die für die Gebäude- und Wohnungszählung benötigt werden.
Die Statistischen Landesämter haben die Kommunen angeschrieben und über die erforderlichen Schritte zur Melderegisterdatenlieferung informiert. Bereits beim Dateneingang erfolgen erste Prüfungen auf Vollzähligkeit der Datenlieferung pro Gemeinde. Der technische Datenempfang aus den Melderegistern erfolgt zentral beim Statistischen Bundesamt. Das jeweilige Statistische Landesamt erteilt die Freigabe zur Weitergabe der Landesdaten an den Referenzdatenbestand. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022), das Zensusvorbereitungsänderungsgesetz 2021 (ZensVorbÄndG 2021) und das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022). Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich verschlüsselt.
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