Gender Gap Arbeitsmarkt: Berlin und Brandenburg unter Bundesdurchschnitt
Der Gender Gap Arbeitsmarkt lag 2025 in Berlin bei 23 % und in Brandenburg bei 22 %, rund 15 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt.
Seit dem Berichtsjahr 2022 wird die Verdiensterhebung monatlich erhoben. Damit können die Tarifbindungswerte jährlich statt bisher vierjährlich veröffentlicht werden. Da es zu methodischen Anpassungen kam, ergibt sich in 2022 ein Bruch in der Zeitreihe. Aus diesem Grund können die Daten nur bedingt mit früheren Ergebnissen der Tarifbindung verglichen werden.
Mehrheit der Arbeitnehmenden nach Tarif bezahlt
Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg wurden im Jahr 2024 über die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt, davon 45 % nach Branchen- oder Firmenvertrag. Sie unterliegen also dem Tarifvertragsgesetz. In Brandenburg waren es 48 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
21 % der Berliner und 31 % der Brandenburger Betriebe zahlten 2024 nach Tarif. Darunter sind in Berlin 14 % und in Brandenburg 22 % an einen Tarif gebunden. Der Branchentarifvertrag überwog dabei unter den Betrieben mit 13 % in Berlin und 18 % in Brandenburg.
Die Mehrzahl der Berliner und Brandenburger Betriebe bietet seinen Mitarbeitenden keine tariflichen Vereinbarungen an.
Tarife sind vertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen, die beispielsweise die Höhe des Gehalts, die Arbeitszeit oder den Urlaubsanspruch regeln. Tarifbindungen beziehen sich auf die Verpflichtung von Arbeitgebenden, diese Tarifverträge einzuhalten. Hierbei wird zwischen Branchentarifen, die für eine ganze Branche gelten, und Firmentarifen, die für ein bestimmtes Unternehmen vereinbart wurden, unterschieden.
Die Tarifbindung bezieht sich darauf, ob ein Betrieb an einen bestimmten Tarifvertrag gebunden ist oder nicht. Es gibt Betriebe, die keine Tarifbindung haben, jedoch nach Tarif bezahlen oder sich an Tarife halten. Das bedeutet, dass diese Betriebe freiwillig die Tariflöhne und -regelungen anwenden, um ihren Beschäftigten ähnliche Arbeitsbedingungen zu bieten wie in tarifgebundenen Betrieben.
Branchentarife gelten für eine ganze Branche oder bestimmte Wirtschaftszweige und werden von den jeweiligen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Sie setzen die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Löhne in der Branche fest.
Firmentarife hingegen sind Vereinbarungen, die speziell zwischen einem einzelnen Unternehmen und einer Gewerkschaft getroffen werden. Diese Tarifverträge können über die Mindeststandards der Branchentarife hinausgehen und individuelle Regelungen für das Unternehmen enthalten.
Tarifarten im schematischen Überblick
Katja Kirchner
Verdienste/Preise
Verena Staib
Verdienste
Der Gender Gap Arbeitsmarkt lag 2025 in Berlin bei 23 % und in Brandenburg bei 22 %, rund 15 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt.
Im 3. Quartal 2025 sind die Reallöhne in Berlin um 3,2 % und in Brandenburg um 1,6 % gestiegen im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Im April 2024 lag der mittlere Bruttomonatsverdienst in Berlin um 1.262 EUR höher als zehn Jahre zuvor, in Brandenburg um 1.097 EUR. Mehr zu einzelnen Berufsfeldern.